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FFP2-Maske im Freien und kürzere Quarantäne

Die Bundesregierung verschärft die Maßnahmen.
Die Bundesregierung verschärft die Maßnahmen. ©APA
Der Krisengipfel der Bundesregierung mit Vertretern der Länder und Experten der "gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination" (Gecko) hat am Dreikönigstag neue Maßnahmen gebracht.

Künftig gilt eine FFP2-Maskenpflicht im Freien bei Unterschreitung des Zwei-Meter-Abstands, zudem soll die Quarantäne für Kontaktpersonen verkürzt und der Kontrolldruck im Handel erhöht werden, erklärten ÖVP-Bundeskanzler Karl Nehammer und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) im Anschluss.

Grüner Pass gilt sechs Monate

Darüber hinaus habe man sich darauf geeinigt, die Gültigkeit des Grünen Passes auf sechs Monate zu reduzieren. Auch bei den Regelungen zu den Kontaktpersonen gibt es eine Neuerung: Künftig gilt man nicht mehr als Kontaktperson, wenn man drei Mal immunisiert ist, oder alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben. Das gilt auch für Kinder, die sich noch nicht "boostern" können.

Strengere 2G-Kontrollen im Handel sollen helfen, den eigentlich geltenden Lockdown für Ungeimpfte durchzusetzen. Dafür wird der Handel viel stärker in die Pflicht genommen, die Einhaltung der Coronamaßnahmen zu kontrollieren. Derzeit dürfen nur Geimpfte oder Genesene im Non-Food-Handel einkaufen, für Ungeimpfte gilt nach wie vor ein Lockdown. Bereits nächste Woche soll der Handel Kundinnen und Kunden genau kontrollieren, damit kommt es erstmals für die Branche zu einer Kontrollpflicht. Betriebe, die sich nicht daran halten, können auch gesperrt werden, kündigte die Regierung an.

Kontrollen im Handel

Nächste Woche startet eine "Aktion scharf" bei 2G-Kontrollen. Ab 11. Jänner gilt an Interaktionspunkten, etwa beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen, eine Kontrollpflicht. Bei groben Vergehen gegen die Maßnahmen sind ab 3. Februar auch temporäre Betretungsverbote möglich. Ab dann ist auch eine Erhöhung der Strafen vorgesehen.

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) sprach von einer "sehr ernsten und herausfordernden Situation". Das Virus sei "omnipräsent und gefährlich, weil es sich immer verändert". Die neue Variante Omikron bringe neue Herausforderungen mit sich. Einen Lockdown ausschließen will Nehammer nicht, stattdessen appelliert er, "gemeinsam so zusammenhelfen, dass man dagegen ankämpfen kann".

"Keine Entwarnung"

Auch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sprach von einem Paradigmenwechsel durch Omikron. Diese Variante sei um ein Vielfaches ansteckender, dennoch scheine sie milder zu verlaufen. Sei bei Delta noch einer von vier Infizierten intensivpflichtig gewesen, sei es bei Omikron nur einer von zehn. "Das ist aber keine Entwarnung", so Mückstein, könne doch Omikron dazu führen, dass sich viele Menschen gleichzeitig anstecken und so die kritische Infrastruktur gefährdet sei.

Die Intensität der fünften Corona-Welle hat sich in Österreich zuletzt klar beschleunigt. Am Dreikönigstag wurden 8.853 neue Fälle gemeldet, tags zuvor waren es knapp 10.000.

Die neuen Maßnahmen

Quarantäne

Ab dem 8. Jänner werden die aktuellen Quarantäne-Regeln deutlich entschärft. Künftig gibt es keine Unterscheidung zwischen Kontaktpersonen der Kategorie 1 und 2 mehr, sondern nur noch den Begriff "Kontaktperson". Dreifach Immunisierte gelten künftig auch bei Kontakt mit einem Infizierten nicht mehr als Kontaktpersonen. Auch wenn alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben, wird man nicht mehr als Kontaktperson eingestuft. Das gilt auch für Kinder, die sich noch nicht boostern können (bei 5- bis 11-Jährigen).

Wer als Kontaktpersonen gilt, der kann sich am fünften Tag mittels PCR-Test freitesten, bisher war das erst ab dem zehnten Tag möglich. Bei positiv getesteten Personen gilt die Absonderungsdauer künftig einheitlich für zehn Tage, ein Freitesten ist nach fünf Tagen möglich. Hier wird ebenfalls nicht mehr nach Virusvarianten unterschieden. Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur können mit täglich gültigem Test und FFP2-Maske auch weiterhin arbeiten gehen.

Kontrollen und Strafen

Bereits ab dem 10. Jänner soll es zu einer "Aktion scharf" bei 2G-Kontrollen kommen. Ab dem 11. Jänner folgt dann eine Kontrollpflicht im Handel (abseits jenes für den täglichen Bedarf, Anm.). An "Interaktionspunkten" (z.B. beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen an der Kassa) wird der 2G-Status verpflichtend zu kontrollieren sein. Auch wird es ab 3. Februar möglich sein, bei groben Vergehen gegen COVID-Maßnahmen temporäre Betretungsverbote (also Schließungen etwa von Geschäften) zu verhängen. Vorgesehen ist auch eine - noch nicht näher definierte - Erhöhung der Strafen ab 3. Februar.

FFP2-Pflicht

Die FFP2-Maske wird ab dem 11. Jänner auch im Freien verpflichtend - und zwar überall dort, wo kein Zwei-Meter-Abstand möglich ist. Dies soll etwa in Fußgängerzonen, Warteschlangen, Gruppenansammlungen, etc. gelten. Ausnahme gibt es für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder. Die Bundesländer können selbstständig zusätzlich Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen verordnen.

Homeoffice

Home-Office soll dort wo es möglich ist, zur Regel (und nicht zur Ausnahme) werden. Geplant sind dazu noch Gespräche mit den Sozialpartnern.

Grüner Pass

Die Gültigkeit des Grünen Passes wird ab 1. Februar von neun auf sechs Monate verkürzt. Dies gilt für jene, die den zweiten Stich erhalten haben. Für jene, die bereits den dritten Stich abgeholt haben, bleibt die Gültigkeit bis auf Weiteres bei neun Monaten.

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