Traditionell wird in der Silvesternacht um punkt Mitternacht das obligatorische Feuerwerk bestaunt. In Wien dürfen zu Silvester aber grundsätzlich keine Raketen von “Normalverbrauchern” im Ortsgebiet abgeschossen werden. Die offiziellen Feuerwerke in Wien werden vor dem Wiener Rathaus und im Wiener Prater zu sehen sein. “Die Verwendung praktisch aller Knallkörper, Feuerwerksraketen und anderer pyrotechnischen Sätze ab der Kategorie F2 ist im gesamten Ortsgebiet ausdrücklich verboten”, informiert die Wiener Polizei.
“The same procedure as every year!” Mittlerweile ist auch unsere Information zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen in Wien ein Fixstarter zum Jahreswechsel. Die Sinnfrage darf sich jeder selbst stellen, zur gesetzlichen Erläuterung geht es hier: https://t.co/vJlE7D3MDz pic.twitter.com/9xnpQsywPF
— POLIZEI WIEN (@LPDWien) 27. Dezember 2018
Feuerwerk in Österreich zu Silvester sehr beliebt
Christoph Riedl, Branchenspecher Pyrotechnikhandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): “Eine Umfrage in der österreichischen Bevölkerung durch das market-Institut zeigt, dass die Hälfte der Österreicher Feuerwerke als kulturelle Brauchtumspflege ansehen und sich damit identifizieren”. Und weiter: “Knapp 80 Prozent der Bevölkerung fühlt sich durch das Abschießen von Feuerwerkskörpern zu Silvester nicht gestört.”
Die Auswahl an im Handel erhältlichen Feuerwerkskörpern ist zu Silvester aber besonders groß. Am beliebtesten sind zum Jahreswechsel mit einem Anteil von rund 63 Prozent Raketen, gefolgt von Kinder-, Batterie- und Bodenfeuerwerken (bei je rund 33 Prozent der Konsumenten gefragt).
Feuerwerksverbot in Wien: Feuerwerkskörper in Kategorien
Die gesetzliche Regelung hinsichtlich pyrotechnischer Artikel sieht in Österreich vor, dass “Normalverbraucher”, also Personen ohne entsprechende Ausbildung, nur Knaller und Raketen der Kategorien F1 und F2 verwenden dürfen. F2-Artikel dürfen zudem nicht im Ortsgebiet und erst ab 16 Jahren verwendet werden. Von diesen Gegenständen gehe bei einem sachgemäßen Umgang nur eine sehr geringe (F1) bzw. geringe Gefahr (F2) und ein kalkulierbares und einschätzbares Risiko aus.
F1-Pyrotechnikartikel:
Feuerwerkscherzartikel ab 12 Jahren
- Tischfeuerwerke
- Traumsterne
- Knallerbsen
- Wunderkerzen
F2-Pyrotechnikartikel:
Feuerwerkskörper
- Doppelschläge
- Knallfrösche
- Babyraketen
- Piraten
- Vulkane
- Batterien
Feuerwerkskörper: Kategorie F3 und F4
Für die Kategorien F3 und F4 benötigt man entsprechende Pyrotechnikausweise. Bühnen- und Indoorfeuerwerke der Klasse T1 dürfen Personen über 18 ebenfalls ohne Ausweise zünden, für die Klasse T2 benötigt man aber einen Ausweis. Daneben gibt es noch die Kategorien P (Pyrotechnik für sonstige Zwecke) und S (lose pyrotechnische Sätze), die je nach Abstufung frei oder nur mit Ausweis gezündet werden dürfen. Erlaubte Pyrotechnik-Artikel tragen als sichtbares Zeichen der EU-Konformität ein CE-Kennzeichen und eine Registriernummer.
F3-Pyrotechnikartikel:
Mittelfeuerwerk
- “Sonnen”
- Knallkörper
- Wirkungsstarke Raketen
F4-Pyrotechnikartikel:
Großfeuerwerk
- Feuerwerksbomben
- Kugelbomben
- Zylinderköpfe
- Feuertöpfe
- “Fallschirmraketen”
Misachtung des Feuerwerkverbots: Diese Strafen drohen
Missachten Erzeuger oder Händler die geltenden Bestimmungen, sind Strafen bis zu 10.000 Euro oder sechs Wochen Haft vorgesehen. Bei Endverbrauchern, die beispielsweise Feuerwerkskörper ab der Kategorie F2 im Wiener Ortsgebiet abfeuern, ist die Obergrenze mit 3.600 Euro bzw. drei Wochen Haft festgelegt. Bei speziellen Verstößen, beispielsweise der Verwendung von Silvesterknallern auf Sportplätzen, muss mit einer Strafe von bis zu 4.360 Euro gerechnet werden.
Wiener Silvesterpfad: Mitnehmen von Pyrotechnik untersagt
(Red.)
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