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Ferienhaus in Schutzgebiet beschäftigt Volksanwalt

Landesvolksanwalt Bachmayr-Heyda sieht den Knackpunkt der Affäre in der nachträglichen Umwidmung des illegalen Schwarzbaus im Natura-2000-Schutzgebiet.
Landesvolksanwalt Bachmayr-Heyda sieht den Knackpunkt der Affäre in der nachträglichen Umwidmung des illegalen Schwarzbaus im Natura-2000-Schutzgebiet. ©VOL.AT/Steurer, Vogis/Land Vorarlberg
Es geht um das Bauvorhaben eines ehemaligen ÖVP-Politkers im Natura-2000-Schutzgebiet "Klostertaler Bergwälder". Offenbar wurde ein illegaler Schwarzbau nachträglich umgewidmet - darüber hinaus ohne naturschutzrechtliches Verfahren.

Im Klostertal auf Bludenzer Ortsgebiet sorgt jetzt die geplante Errichtung eines Ferienhauses mitten im Natura-2000-Schutzgebiet "Klostertaler Bergwälder" für die Anrufung des Landesvolksanwaltes. Konkret geht es um das Bauvorhaben eines ehemaligen Vorarlberger ÖVP-Politikers, der früher einmal Landesobmann der Jungen Volkspartei und zudem auch Mitglied des Vorarlberger Landtages war.

Im Auftrag von Anrainern hat der Dornbirner Rechtsanwalt Karl Schelling angesichts des bevorstehenden Baubeginns die Landesvolksanwaltschaft eingeschaltet, wie er im wpa-Gespräch erklärte. Aus vorliegenden Unterlagen lässt sich die Entwicklung des Falles nachzeichnen.

Ohne Baubewilligung gebaut

Das Natura-2000-Schutzgebiet "Klostertaler Bergwälder" befindet sich an den Südhängen des Klostertales. Es besteht seit 1995. Ende der 1980er-Jahre errichtete der Vater des nunmehrigen Bauwerbers auf einem kleinen Grundstück im Bereich "Obere Furkla" ohne Baubewilligung und ohne Widmung ein Kellergeschoss bzw. eine Bodenplatte für ein bewilligungspflichtiges Ferienhaus. Die Arbeiten wurden kurz nach Bekanntwerden eingestellt. Seither gibt es dort bis heute nur eine Bodenplatte bzw. ein Kellergeschoss, wie man auf Luftbildern erkennen kann, aber kein Ferienhaus.

Das Luftbild zeigt das besagte Grundstück und die seit 1988 bestehende Bodenplatte. ©Vogis/Land Vorarlberg

Fläche nachträglich umgewidmet

Im Jahr 1993, also fünf Jahre nach Beginn der illegalen Bautätigkeit, widmete die Stadt Bludenz, laut Wirtschaftspresseagentur, die etwa 50 Quadratmeter große Grundfläche für das nach wie vor nicht bestehende Ferienhaus von "Freihaltefläche Landwirtschaft" in "Baufläche-Wohngebiet/Ferienhaus" um. Sie tat dies trotz des Umstandes, dass der damalige Natur- und Landschaftsschutz-Amtssachverständige beim Land Vorarlberg noch 1990 meinte, man müsse "Ferienhäuser in dieser Lage aus grundsätzlichen Erwägungen" ablehnen. Er beurteilte folglich auch die Errichtung eines Ferienhauses an genau dieser Stelle negativ und schlug eine Bausperre für das gesamte Gebiet vor.

Kein Naturschutz-Verfahren

Dann herrschte Ruhe bis zum Februar 2015, als der ehemalige Politiker und jetzige Unternehmer um eine Baubewilligung für ein Ferienhaus an gleicher Stelle ansuchte. Die hat er drei Jahre später von der Stadt Bludenz auch erhalten. Auffallenderweise verlangte die Stadt Bludenz keine naturschutzrechtliche Bewilligung für das Ferienhaus, das immerhin mitten in einem Natura-2000-Schutzgebiet geplant ist. Auf Anfrage von Karl Schelling nach dem Grund dafür bezog sich die Stadt Bludenz dabei nicht auf einen gültigen Bescheid der BH Bludenz von früher, sondern auf ein Schreiben der BH Bludenz an die Stadt Bludenz aus dem Jahr 2005. Dort hieß es sinngemäß, dass im Bereich "Obere Furkla" schon einige Ferienhäuser seien und ein weiteres, neues Haus keine Intensivierung der Störung des Schutzgebietes erwarten lasse.

"Nachträgliche Widmung ist verfassungswidrig"

Für Rechtanwalt Karl Schelling ist die Entscheidung der Stadt Bludenz nicht nachvollziehbar. "Erstens ist es willkürlich und verfassungswidrig, dass ein illegaler Bau nachträglich hinsichtlich der Widmung legalisiert wird. Zweitens kann es nicht sein, dass man in einem Natura-2000-Schutzgebiet ein neues Ferienhaus bewilligt, ohne dass man ein naturschutzrechtliches Bewilligungsverfahren vorschreibt." Denn dass ein zusätzliches Ferienhaus keine zusätzliche Belastung für das Schutzgebiet mit sich bringe, widerspreche den Denkgesetzen. "Es sei denn, das Ferienhaus wird niemals verwendet." Schelling überlege auch eine Beschwerde an die EU-Kommission wegen Verletzung eines Natura-2000-Gebietes. "Die Vorgangsweise für diese Bewilligung ist absolut missbräuchlich."

"Sündenfall Umwidmung"

Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda bestätigte auf wpa-Anfrage das Vorliegen des entsprechenden Falles bei der Landesvolksanwaltschaft. Man werde die Angelegenheit im Detail prüfen. Seine erste Einschätzung: "Wenn es einen wirklichen Sündenfall in diesem Verfahren geben könnte, dann ist es die nachträgliche Umwidmung." Hier habe man rechtliche Bedenken.

Bachmayr-Heyda kommt jedoch noch auf einen anderen Punkt zu sprechen: "Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung ist es für mich unverständlich, dass ein früherer Schwarzbau jetzt nach Jahren zu einem bewilligten Bauprojekt werden könnte."

(Wirtschaftspresseagentur)

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