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Ferienbetreuung in Wien nur mit 3-G-Nachweis

Mit dem verpflichtenden 3-G-Nachweis soll die Betreuung gesichert werden.
Mit dem verpflichtenden 3-G-Nachweis soll die Betreuung gesichert werden. ©pixabay.com (Sujet)
Auch in der städtischen Ferienbetreuung im Rahmen der "Summer City Camps" oder in Horten wird in Wien die 3-G-Regel gelten, also die Nachweispflicht darüber, ob man getestet, geimpft oder genesen ist.

Das teilte das Büro von Jugendstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) am Samstag der APA mit. Da Kinder durch die Bank noch nicht geimpft sind, müssen sie - sofern sie nicht erkrankt waren - also ein negatives Testergebnis vorweisen.

3-G-Regel gilt auch für Wiener Ferienbetreuung

"Wir wollen sowohl Kindern als auch Eltern den Sommer bieten, den sie auch verdient haben. Das bedeutet Betreuungssicherheit zu schaffen und Spaß und Erholung zu gewährleisten. Mit einem durchdachten Testkonzept in der städtischen Ferienbetreuung und Horten wollen wir die Kinder sowie Betreuerinnen und Betreuer bestmöglich schützen", erklärte der Stadtrat dazu.

Unbemerkte positive Fälle hätten die Ansteckung vieler Personen und im schlimmsten Fall das Schließen eines ganzen Standorts zur Folge, warnte er. Deshalb würde man in den Camps oder auch in Horten weiterhin auf die "3-G-Regel setzen. Die Stadt hat sich laut Wiederkehr in Absprache mit den Trägerorganisationen entschieden, dass die Testung außerhalb der Ferienbetreuung absolviert werden muss, um das Risiko, Covid in die Einrichtung zu tragen, gering zu halten. Verwiesen wurde dabei auf das entsprechende Angebot der Stadt - zum Beispiel die Aktion "Alles Gurgelt".

(APA/Red)

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