AA

Feldkirchs erste Fahrradstraßen

Mit dem Fahrrad sicher unterwegs in Feldkirch
Mit dem Fahrrad sicher unterwegs in Feldkirch ©Lisa Mathis
Ende September startet die Umsetzung in Gisingen und Feldkirch-Stadt

Am 20. September hat der Stadtrat die Verordnungen zu den Fahrradstraßen „Churer Straße/Liechtensteiner Straße“ und „Stadionstraße/Am Oberen Riegel/Gatterweg“ beschlossen.

 

Auf Basis des Radverkehrskonzeptes wurde in den vergangenen Monaten, gemeinsam mit dem Büro Besch und Partner aus Feldkirch und dem Kuratorium für Verkehrssicherheit, ein Gesamtkonzept für Fahrradstraßen in Feldkirch ausgearbeitet. Dieses sieht ein Netz aus mehreren Fahrradstraßen vor, die attraktive Radverbindungen abseits vielbefahrener Routen darstellen.

 

Ziel der Umsetzung ist es, für Radfahrer*innen ein schnelles und sicheres Vorankommen zu ermöglichen, ohne dabei den motorisierten Verkehr auszuschließen. Dadurch besteht die Möglichkeit, attraktive Rad-Schnellverbindungen einzurichten – auch dort, wo die Platzverhältnisse begrenzt sind. Auf Fahrradstraßen gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h; außerdem dürfen Radfahrende nebeneinander fahren, dabei den motorisierten Verkehr aber nicht mutwillig behindern.

 

Beschilderung

In den nächsten Wochen werden in den beiden Fahrradstraßen die Markierungen und Beschilderungen angebracht. Zentrale Beschilderung ist dafür das Straßenverkehrszeichen „Fahrradstraße“ bzw. „Fahrradstraße Ende“ am Anfang und Ende sowie bei Einmündungen von querenden Straßen. In diesem Zuge werden die Fahrradstraßen durchgehend bevorrangt.

 

Bei Rückfragen zu den neuen Fahrradstraßen stehen die Mitarbeiter*innen der Abteilung Stadt- und Verkehrsplanung (stadtplanung@feldkirch.at, 05522/304-1441) sowie die Stadtpolizei Feldkirch (polizei@feldkirch.at, 05522/304-1222) gerne zur Verfügung.

 

Dazu der zuständige Planungsstadtrat Thomas Spalt: „Durch die Bündelung des Radverkehrs auf adäquaten Routen und qualitativ hochwertigen Parallel-Achsen soll ein Vorteil für alle Verkehrsteilnehmer*innen erreicht werden – auch in Bezug auf den motorisierten Individualverkehr und den öffentlichen Personenverkehr.“

 

Fahrradstraße

• Es gilt Tempo 30

• Durchfahrt für Autos möglich

• Zu- und Abfahrt für Anrainer*innen erlaubt

• Queren der Fahrradstraße erlaubt

• Nebeneinanderfahren erlaubt – kein mutwilliges Behindern des PKW-Verkehrs

• Fußgänger*innen haben die gleichen Rechte wie auf anderen Straßen

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Feldkirch
  • Feldkirchs erste Fahrradstraßen