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Feldkirch setzt neuen Rahmen für Parkraumbewirtschaftung ab 2026

Stadtvertretung beschließt aktualisierte Parkabgabenverordnung.

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 9. Dezember die umfassend überarbeitete Parkabgabenverordnung beschlossen. Die Neuregelung umfasst angepasste Parkgebühren, aktualisierte Modelle für pauschalierte Parkkarten und Parkabgaben sowie Änderungen bei den Bewirtschaftungszeiten.

In enger Abstimmung mit allen Vorarlberger Städten und Gemeinden mit Parkraumbewirtschaftung erfolgt die Anpassung der Parkgebühren. In der Gebührenzone 1 steigt der Tarif von 1,40 Euro auf 1,70 Euro pro Stunde. In Zone 2 erhöht sich der Betrag von 0,90 Euro auf 1,10 Euro. Die Tagesparkgebühr wird künftig 6,40 Euro betragen. Unverändert bleiben die Tarife in Zone 3 im Bereich des Wildparks sowie für Langfahrzeuge wie Reisebusse.

Auch bei den Bewirtschaftungszeiten der Gebührenzonen 1 und 2 gibt es eine Neuerung. Die bisherige kostenfreie Mittagspause endet künftig bereits um 13 Uhr. Laut Bürgermeister Manfred Rädler verbessert diese Anpassung die Verfügbarkeit von Parkflächen: „Die verkürzte Pause erhöht die Umschlagshäufigkeit besonders in der Zone 1. Dadurch entsteht mehr Bewegung im Parkraum, was die Chance auf freie Stellplätze zur Mittagszeit deutlich steigert.“

Um den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen, werden auch die pauschalierten Parkkarten und Parkabgaben neu geregelt. Anwohner:innen mit Hauptwohnsitz in den Gebührenzonen 1 oder 2 können weiterhin entsprechende Karten erwerben. Diese gelten auf ausgewählten Parkplätzen der Zone 1 sowie auf allen Flächen der Zone 2. Der Jahrespreis beträgt künftig 240 Euro.

Neu hinzu kommen Parkkarten für Unternehmer:innen und Arbeitnehmer:innen, die in den Gebührenzonen 1 oder 2 tätig sind. Diese Karten gelten ausschließlich auf den Parkplätzen der Zone 2 und stehen als Vierteljahreskarte um 120 Euro, als Halbjahreskarte um 240 Euro oder als Jahreskarte um 480 Euro zur Verfügung. Monatskarten werden künftig nicht mehr angeboten. Eine vorzeitige Rückgabe pauschalierter Parkkarten bleibt in begründeten Fällen möglich, ausgenommen davon ist die Vierteljahreskarte. Nicht genutzte Vierteljahre werden rückerstattet.

Die Bestimmungen treten am 1. Jänner 2026 in Kraft. Weiterführende Informationen stehen auf www.feldkirch.at zur Verfügung.

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