Die dunkle Jahreszeit bedeutet schlechte Sichtbedingungen und ein erhöhtes Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer. So ereigneten sich im November und Dezember 2017 rund 32 Prozent der Verkehrsunfälle mit Personenschaden während der dunklen Stunden – der Höchstwert im Jahresverlauf.
ÖAMTC mahnt Rad- und E-Scooter-Fahrer zu besonderer Vorsicht
Insbesondere Radfahrer sind gefordert: Feuchtes Laub und nass-glatte Straßenbahnschienen erhöhen die Sturzgefahr, Nebel und Dämmerung trüben die Sicht. “Radfahrer sollten unbedingt auf eine funktionierende Beleuchtung und gute Sichtbarkeit achten”, so ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried.
Genauso in der Pflicht sieht er Lenker von E-Scootern: Für die akkubetriebenen Tretroller gelten die gleichen Vorschriften wie für Radler – denn sofern sie eine Höchstleistung von 600 Watt und eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten, gelten sie als E-Fahrräder.
Gut sichtbar durch die dunkle Jahreszeit
Laut Verordnung müssen Fahrräder vorne einen weißen und hinten einen roten Reflektor haben. Die Rückstrahler müssen einzeln angebracht oder können in den Scheinwerfer integriert sein. An den Pedalen sind nach vorne und hinten gerichtete Reflektoren ein Muss. “Vorgeschrieben sind außerdem gelbe oder weiße Katzenaugen oder Reflektorsticks an den Rädern”, weiß der ÖAMTC-Jurist.
“Alternativ sind Reifen mit reflektierenden Umrandungen möglich.” Für E-Scooter gelten die Beleuchtungsvorschriften entsprechend ihrer Bauweise ebenfalls. Der Experte empfiehlt: “Der Zustand und die optimale Funktion der Beleuchtung sollten regelmäßig überprüft werden.”
“Mangel an Licht” kostet bis zu 726 Euro
“Grundsätzlich sind Lenker von Fahrrädern und E-Fahrrädern, also auch E-Scootern, bei Tageslicht und guter Sicht nicht verpflichtet Scheinwerfer oder rotes Rücklicht zu verwenden – bei Sichtbeeinträchtigung und Dunkelheit jedoch schon”, so Jurist Authried. “Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert nicht nur die Sicherheit von sich und anderen. Für mangelhaft ausgerüstete und unbeleuchtete Fahrräder können bei einer Anzeige bis zu 726 Euro Strafe verhängt werden.”
Verursacht man wegen schlechter oder fehlender Beleuchtung einen Unfall mit Personenschaden, muss zudem mit Schadenersatzforderungen und einem gerichtlichen Strafverfahren gerechnet werden.
Helm und Reflektoren sind Must-Haves für Lenker
Vorschriften für die Ausrüstung des Lenkers selbst gibt es nicht. “Ein Helm ist zwar in Österreich für Erwachsene nicht vorgeschrieben, er schützt bei einem Unfall aber vor schweren Kopfverletzungen und sollte zur Grundausstattung gehören – in der dunklen Jahreszeit umso mehr”, rät der ÖAMTC-Experte. Kommt ein Radfahrer “unter rennmäßigen Bedingungen” ohne Helm zu Sturz und erleidet dabei Schädelverletzungen, kann ihn diesbezüglich sogar ein Mitverschulden treffen.
Um noch besser sichtbar zu sein, sollte man unbedingt reflektierende Materialien auf der Kleidung anbringen oder gleich eine Warnweste tragen. “Jedes ergänzende Hilfsmittel, sei es durch Stirnlampen oder LED-Lichter, macht Sinn. Zu beachten ist nur, dass man den Gegenverkehr dadurch nicht blendet”, sagt der Experte.
Reflektierende Sticker für die Kleidung und Warnwesten erhält man beispielsweise an allen Stützpunkten des Mobilitätsclubs. Dort findet man außerdem auch zahlreiche weitere “Helferlein” für mehr Sichtbarkeit wie Klackbänder für Arme und Beine und reflektierende Anhänger.
(Red)
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