„Kinder können jedoch die Gefahren, die von solchen Maschinen ausgehen noch nicht einschätzen“, so Mario Amann von Sicheres Vorarlberg. Darum so Amann weiter, „ist es wichtig, den Sprösslingen die Risiken zu erklären und die Aufsichtspflicht durch Erwachsene zu gewährleisten.“
Es gilt: Kinder unter 5 Jahren dürfen nicht mitfahren, Kinder zwischen 5 und 12 Jahren nur in geschlossenen Kabinen (bei geschlossenem Fenster) auf einem zugelassenen Sitz. Ist ein Gurt vorhanden, gilt die Gurtpflicht. Kostenlose Beratungstermine für Interessierte sowie Broschüren für Eltern und Kinder zum Thema Sicherheit auf dem Bauernhof gibt es bei der SVS unter sg.vbg@svs.at.
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