Familienhospizkarenz: Mehr Geld für Betroffene ab September

Die Einkommensgrenze für den Familienhospizkarenz-Härteausgleich steigt mit 1. September von 850 auf 1.200 Euro. Keinen Zuschuss wird es künftig während Auslandsaufenthalten geben. Damit wolle man "klarere und strengere Rahmenbedingungen" schaffen und "mehr Geld an Familien ausbezahlen", so Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) zur APA. Die Hilfe kann von Personen beantragt werden, die in Karenz sind, um sterbende Angehörige oder schwerstkranke Kinder zu begleiten.
Mehr Unterstützung und weniger Missbrauch
"Wir wollen einerseits treffsicherer werden in Bezug auf diese spezielle finanzielle Unterstützung für Familien", betonte die Ministerin. Zudem werden "klarere und strengere Rahmenbedingungen" geschaffen, etwa, dass Auslandsaufenthalte verpflichtend gemeldet werden müssen und es während dieser Zeit keinen Zuschuss gibt. Das soll Missbrauch verhindern. Die Ansprüche auf einen Familienhospizkarenz-Härteausgleich und einen Familienhärteausgleich können zukünftig "schnell und klar" mit einer Transparenzdatenbank überprüft werden.
Andererseits wolle man Familien, die in Ausnahmesituationen sind, "mehr ausbezahlen". Mehr ausbezahlt wird laut Ankündigung allerdings indirekt durch die höhere Einkommensgrenze, die von 850 auf 1.200 Euro steigt.
Einmalige Hilfe in Notlagen
Der Familienhospizkarenz-Härteausgleich ist eine Aufstockung des Pflegekarenzgeldes und kann von Personen beantragt werden, die Karenz in Anspruch nehmen, zum Zwecke der Sterbebegleitung von Angehörigen oder Begleitung von schwerstkranken Kindern. Die Höhe ist abhängig vom Haushaltseinkommen. Familien erhielten bisher durchschnittlich 410 Euro pro Monat, in Ausnahmefällen bis zu 1.700 Euro.
Für akute Notlagen (u. a. Krankheit, Behinderung oder Tod eines Elternteils, Zerstörung des Wohnraums durch ein Naturereignis) gibt es den Familienhärteausgleich, der üblicherweise einmalig ausbezahlt wird. Die Höhe hängt vom jeweiligen Fall ab und betrug bisher durchschnittlich 3.000 Euro, in Einzelfällen bis zu 20.000 Euro.
(APA/Red)
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