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Familienbonus: So beantragen Sie Ihr Geld

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Bis zu 1.500 Euro pro Kind: So kommen Sie zum Familienbonus Plus.
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Familienbonus im Ministerrat

Ab 2019 können Eltern bis zu 1.500 Euro pro Kind Familienbonus erhalten. Dabei stehen Eltern grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Wahlweise über die Lohnverrechnung 2019 – also durch den Arbeitgeber – oder die Steuererklärung beziehungsweise Arbeitnehmerveranlagung 2019 mit Auszahlung 2020.

Kinder im Ausland: Familienbonus wird indexiert

Auch Kindern im Ausland steht der Familienbonus zu. Für Kinder im EU/EWR-Raum bzw. der Schweiz wird der Familienbonus Plus indexiert (erhöht oder vermindert) und damit an das Preisniveau des Wohnsitzstaates angepasst. Für Kinder in Drittstaaten, das heißt außerhalb des EU/EWR-Raumes oder der Schweiz gibt es keinen Familienbonus. Die gleichen Regeln gelten für den Alleinerzieherabsetzbetrag, den Alleinverdienerabsetzbetrag und den Unterhaltsabsetzbetrag.

Menschen mit Behinderung: Regelungen nicht verändert

Die schon bestehenden Regelungen für Menschen mit Behinderung werden durch die Einführung des Familienbonus Plus nicht verändert, sodass es keine Schlechterstellung gibt. Der Anspruch auf den Familienbonus ist an den Anspruch auf Familienbeihilfe geknüpft. Folglich wird für Menschen mit Behinderung ab 18 Jahren, für die Familienbeihilfe bezogen wird, künftig auch der entsprechende Familienbonus Plus zustehen. Auch der Anspruch auf (erhöhte) Familienbeihilfe wird weiterhin unangetastet bleiben.

Um sämtliche Fragen abzudecken, wurde auch eine FAQ-Seite von Seiten des Finanzministeriums eingerichtet.

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