Familienbonus Plus und Steuervorteile optimal nutzen: Was Sie wissen sollten

Seit der Einführung im Jahr 2019 bietet der Familienbonus Plus eine wesentliche steuerliche Erleichterung für zahlreiche Familien. Mit der ökosozialen Steuerreform 2022 hat sich laut Finanziministerium der Nutzen dieses Modells weiter verstärkt. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr wurde der Familienbonus Plus um 500 Euro auf nunmehr 2.000 Euro erhöht, während der Kindermehrbetrag für die Jahre 2022 und 2023 auf bis zu 550 Euro angehoben wurde.
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Finanzminister Brunner zum Familienbonus
"Mit dem Familienbonus Plus setzen wir ein starkes Zeichen für die Unterstützung österreichischer Familien. Diese Maßnahme ist ein zentraler Bestandteil unserer Politik, um Familien finanziell zu entlasten und ihnen mehr Spielraum für ihre Bedürfnisse zu bieten. Die Zahlen sprechen für sich und bestätigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind", sagte Finanzminister Magnus Brunner vor wenigen Wochen.
Analyse des Finanzministeriums
Eine Analyse des Finanzministeriums hat ergeben, dass im Rahmen des Familienbonus Plus im Jahr 2021 etwa 1,71 Milliarden Euro und im Jahr 2022 etwa 1,89 Milliarden Euro berücksichtigt wurden. Laut dieser Auswertung profitierten im Jahr 2021 insgesamt 1,75 Millionen Kinder von dieser Maßnahme, während die Zahl im Jahr 2022 auf rund 1,47 Millionen Kinder sank.
1,05 Millionen Männer beanspruchten den Familienbonus
Der Familienbonus ist so gestaltet, dass er sich flexibel an die individuellen Bedürfnisse der Familien anpasst. Im Jahr 2021 beanspruchten 1,05 Millionen Männer den Bonus vollumfänglich, im Vergleich dazu griffen 324.821 Frauen auf die volle Förderung zurück. Eine hälftige Nutzung des Bonus wurde von 185.512 Männern und 182.959 Frauen in Anspruch genommen. Im darauffolgenden Jahr 2022 machten 888.301 Männer und 272.225 Frauen von der vollen Förderung Gebrauch, während 150.921 Männer und 157.330 Frauen sich für die halbe Förderung entschieden.
Nachzahlungen vermeiden
Wie auf der Homepage des Finanzministeriums nachzulesen ist, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Arbeitnehmerveranlagung einreichen, den Familienbonus Plus erneut beantragen, auch wenn dieser bereits beim Arbeitgeber geltend gemacht wurde. Dies ist notwendig, um unerwünschte Nachzahlungen zu vermeiden. Zudem bietet die Arbeitnehmerveranlagung die Möglichkeit, eine andere Aufteilung des Familienbonus Plus zu wählen, als dies bei der Beantragung über den Arbeitgeber der Fall war.
Schritte zur Vermeidung von Nachforderungen
- Korrekte Beantragung: Stellen Sie sicher, dass alle Angaben bei der jährlichen Beantragung des Familienbonus Plus korrekt und vollständig sind. Überprüfen Sie insbesondere die Angaben zu ihren Kindern und deren Wohnsitz.
- Änderungen melden: Ob es eine Änderung im Familienstand, in der Anzahl der Kinder oder in anderen relevanten Bereichen gibt – informieren Sie das Finanzamt rechtzeitig, um Ihre Ansprüche korrekt anzupassen.
- Beratung in Anspruch nehmen: Bei Unsicherheiten oder komplexen Familienverhältnissen kann eine professionelle steuerliche Beratung hilfreich sein. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle Vorteile nutzen, ohne das Risiko von Nachforderungen einzugehen. Auch die Arbeiterkammer hat einen Service in Bezug auf die Arbeitnehmerveranlagung: Mehr Infos finden Sie auch hier.
Maximierung der Steuervorteile
Um den Familienbonus Plus optimal zu nutzen, sollte man nicht nur die Risiken minimieren, sondern auch die Möglichkeiten zur Maximierung der Steuervorteile kennen:
- Frühzeitige Planung: Beginnen Sie früh mit der Planung ihrer Arbeitnehmerveranlagung, um alle notwendigen Dokumente und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu haben.
- Informieren Sie sich über Zusatzleistungen: Neben dem Familienbonus Plus gibt es weitere steuerliche Entlastungen und Zuschüsse, die für Familien relevant sein können. Infos von der Arbeiterkammer finden Sie hier.
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Kindermehrbetrag wurde erhöht
Im Jahr 2021 erhielten 40.532 Empfänger für insgesamt 85.159 Kinder den Kindermehrbetrag, wobei die ausgezahlte Gesamtsumme 18.563.846 Euro betrug. Im darauffolgenden Jahr 2022 stieg die Summe beeindruckend auf 40.911.215 Euro an, die an 43.398 Empfänger für 93.164 Kinder gezahlt wurde. Dieser Anstieg lässt sich durch die Erhöhung des Betrags und die Erweiterung des Geltungsbereichs des Kindermehrbetrags erklären.
2024 wurde auch der Kindermehrbetrag auf 700 Euro angehoben, um Personen mit niedrigeren Einkommen stärker zu entlasten. Ebenso wird der Familienbonus Plus für Kinder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, ab 2024 auf 700 Euro erhöht.
(VOL.AT)
Definition und Höhe des Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus bietet eine steuerliche Entlastung für Familien mit Kindern. Zwischen 2019 und 2021 lag der Absetzbetrag bei 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Ab 2022 wurde dieser auf 2.000 Euro bis zum 18. Lebensjahr des Kindes angehoben, was die Steuerschuld jährlich um bis zu 2.000 Euro reduziert. Für volljährige Kinder, die weiterhin Familienbeihilfe erhalten, beträgt der Betrag nun 500 Euro (bis 2021) bzw. 650 Euro (ab 2022) pro Jahr.
Maximierung des Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus ist nicht gedeckelt, abgesehen von der Höhe der eigenen Einkommensteuer und dem maximalen Bonusbetrag. So kann eine Person, die vor 2019 3.000 Euro Lohnsteuer für zwei Kinder unter 18 Jahren zahlte, durch den Familienbonus Plus laut Finanzministerium praktisch vollständig von der Einkommensteuer befreit werden.
Einkommensgrenzen für den Familienbonus Plus
Der Bonus wirkt sich bereits ab dem ersten Euro der Steuerlast aus und kann vollständig ab einem Bruttoeinkommen von etwa 1.673 Euro monatlich für ein Kind im Jahr 2022 genutzt werden.
Unterstützung für Geringverdiener und Nicht-Steuerzahler
Geringverdienende Eltern können durch den Familienbonus Plus eine vollständige Steuerentlastung erreichen. Alleinerziehende und Alleinverdienende hatten zwischen 2019 und 2021 Anspruch auf eine Mindestentlastung von 250 Euro pro Kind und Jahr. Ab 2022 können Personen mit geringem oder keinem Einkommen unter bestimmten Bedingungen ebenfalls den Kindermehrbetrag erhalten.
Informationen zur Familienbeihilfe
Auskünfte zur Familienbeihilfe erteilt das Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend. Weitere Informationen sind auf oesterreich.gv.at verfügbar.
Berechnung des Familienbonus Plus bei Geburt
Der Familienbonus Plus wird monatlich berechnet und kann ab dem Geburtsmonat des Kindes beantragt werden.
Aufteilung des Familienbonus Plus unter Partnern
(Ehe-)Partner können den Familienbonus Plus untereinander aufteilen, entweder vollständig für ein Kind oder hälftig.
Zugang zum Familienbonus Plus
Personen ohne steuerpflichtiges Einkommen, wie Mindestsicherungsempfänger oder Arbeitslose, profitieren nicht direkt vom Familienbonus Plus.
Familienbonus Plus für Kinder mit Behinderung
Eltern von Kindern mit Behinderung, die Familienbeihilfe beziehen, haben ebenfalls Anspruch auf den Familienbonus Plus.
Familienbonus Plus bei Waisen
Die Regelungen für Halb- oder Vollwaisen richten sich danach, wer die Familienbeihilfe erhält.
Familienbonus Plus für Pflegeeltern
Pflegeeltern, die Familienbeihilfe für ein Kind erhalten, haben Anspruch auf den Familienbonus Plus.
Beantragung des Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus kann entweder über die Lohnverrechnung oder im Rahmen der Steuererklärung beantragt werden. Es gibt keinen finanziellen Unterschied zwischen den Beantragungsmethoden, lediglich der Zeitpunkt der Berücksichtigung variiert.
Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind verpflichtet, das Formular E 30 anzunehmen und den Familienbonus Plus zu berücksichtigen.
Jährliche Neuvorlage des Formulars E 30
Eine jährliche Neuvorlage des Formulars E 30 ist gesetzlich nicht vorgesehen, Änderungen müssen jedoch gemeldet werden.
Erhalt der Familienbeihilfe-Bestätigung
Die Bestätigung kann über FinanzOnline oder das Finanzamt angefordert werden.
Abgabe des Formulars E 30
Das Formular E 30 ist beim Arbeitgeber einzureichen, um den Familienbonus Plus in der Lohnverrechnung zu berücksichtigen.
Selbstständige und der Familienbonus Plus
Selbstständige können den Familienbonus Plus über ihre Einkommensteuererklärung beantragen.
Beantragungszeitraum für Selbstständige
Selbstständige können den Familienbonus Plus erstmals für das Jahr 2019 im Jahr 2020 beantragen.
Zeitpunkt der Formularabgabe E 30
Das Formular E 30 kann jederzeit beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Notwendigkeit der Arbeitnehmerveranlagung
Eine Arbeitnehmerveranlagung ist erforderlich, wenn der Familienbonus Plus bereits über die Lohnverrechnung berücksichtigt wurde.
Rückzug des Antrags
Ein Rückzug des Antrags auf den Familienbonus Plus ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Mehr erfahren -->> Familienbonus Plus - alle Informationen
(VOL.AT)
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