Die Verhandlung selbst wird vermutlich nicht am Landesgericht, sondern in der daran angeschlossenen Justizanstalt stattfinden, in der Sanader seit 10. Dezember inhaftiert ist. In einer ersten Haftprüfungsverhandlung hatte ein Journalrichter die Auslieferungshaft mit der bestehenden Fluchtgefahr, Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr begründet. Der Ex-Regierungschef hat heute auch dieMöglichkeit, einem vereinfachten Auslieferungsverfahren an Kroatien zuzustimmen, was die Dauer der Auslieferungshaft verkürzen würde.
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