So lautete am Mittwoch das Urteil für jenen 17-Jährigen, der bei einem Einbruchsversuch in einen Kremser Supermarkt im August von der Polizei angeschossen worden war.
Er nahm Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Rechtskräftig hingegen ist das Urteil für den Zweitangeklagten: Der 28-jährige Rumäne wurde ebenfalls zu 18 Monaten verurteilt, davon sechs Monate unbedingt.
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