Fall Kellermayr: Obduktions-Ergebnis ist da

Das vorläufige Ergebnis brachte laut Staatsanwaltschaft Wels keinerlei Hinweise auf das Einwirken Dritter. Man gehe weiter von Suizid aus.
Keine neuen Hinweise
Die Obduktion erfolgte auf Wunsch von Angehörigen, am Sachverhalt habe sich nichts geändert, sagte ein Sprecher. Angehörige hätten, wie es ihr Recht ist, die Obduktion verlangt. Die Staatsanwaltschaft Wels hat diese daraufhin beim Gericht beantragt und jenes habe sie veranlasst. An der Verdachtslage habe sich nichts verändert. Man gehe weiterhin von Suizid aus. Es gebe keine neuen Hinweise oder Erkenntnisse, die anderes nahelegen würden.
Kein Einwirken Dritter
Auch das vorläufige Obduktionsergebnis unterstützt diese Ansicht offenbar: Es gebe keinerlei Hinweise auf das Einwirken Dritter, teilte die Staatsanwaltschaft Wels am Mittwochnachmittag mit. Das schriftliche Gutachten und die chemisch-toxikologischen Untersuchungsergebnisse würden allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
(APA)
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