Fall Kellermayr: Laut Innenminister täglich Polizeikontakt

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) teilte nun mit, dass im Zuge der Corona-Krise eine "Vielzahl von Personen" in sozialen Medien oder direkt bedroht würden. Nach individuellen Prüfungen gebe es dann Schutzmaßnahmen.
Innenministerium erklärt Vorgehen der Polizei im Fall Kellermayr
Für jene Allgemeinmedizinerin, die Ende Juni ihre Ordination aus Sicherheitsgründen schloss und einen Monat später tot in ihrer Praxis gefunden wurde, sei laut Karner wie folgt vorgegangen worden: Am 22. November 2021 hatte die 36-Jährige auf der Polizeiinspektion Schörfling den Erhalt eines Drohmails angezeigt, zitierte die "Kronenzeitung" am Donnerstag aus der Anfragebeantwortung. Am selben Tag sei sie zum Sachverhalt schriftlich einvernommen worden.
Seit Ende 2021 "verstärkte Bestreifung der Ordination"
Danach habe es kriminalpolizeiliche Beratungsgespräche mit der Landespolizeidirektion OÖ und dem Bezirkspolizeikommando Vöcklabruck gegeben. "Insbesondere wurden als sicherheitspolizeiliche Maßnahmen eine verstärkte Bestreifung der Ordination während der Öffnungszeiten und mindestens einmal täglich eine direkte Kontaktaufnahme mit der Betroffenen bzw. dem Ordinationspersonal vereinbart", teilte der Innenminister weiter Schatz schriftlich mit. Ende 2021 seien auch Ermittlungen vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung aufgenommen worden.
Sicherheitsstandard als hoch eingestuft
Im Juni 2022 habe der Chef des Staatsschutzes direkten Kontakt zu Kellermayr aufgenommen und persönlich Gespräche geführt. Am 1. Juli habe eine Evaluierung der Sicherheitsmaßnahmen in Ordination und Wohnung stattgefunden. Aufgrund "baulicher Maßnahmen" sei der Sicherheitsstandard dort als hoch eingestuft worden.
Inneniminister verweist Erstellung einer Gefährdungseinschätzung
Obwohl laut Anfragebeantwortung bereits Ende 2021 die Exekutive im Fall Kellermayr aktiv geworden ist, sah sich die Ärztin aber im Juni 2022 veranlasst, ihre Ordination zu schließen. Daher könne laut SPÖ-Abgeordneter der Schluss nahe liegen, dass die Medizinerin nicht den Schutz bekommen habe, den sie "für die Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeit benötigen würde". Dazu hielt der Innenminister allgemein fest, dass das "grundsätzliche Modell des vorbeugenden Schutzes auf der Erstellung einer Gefährdungseinschätzung mit Festlegung der Gefährdungsstufe" beruhe. Die Prämisse liege "in der Gewährleistung des bestmöglichen Schutzes" sowie "im effektiven und effizienten Ressourceneinsatz".
(APA/Red)
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