Fall Kampusch: Staatsanwaltschaft Graz soll in Ermittlungen eingebunden werden

Das berichtete die “Wiener Zeitung” in ihrer Dienstagsausgabe. Dass – wie das Blatt schreibt – diese Entscheidung schon feststehe und die steirische Anklagebehörde auch die Leitung der Erhebungen übernommen habe, bestätigten weder Justiz, StA noch das Bundeskriminalamt. Dies sei ein Gerücht, die Zuständigkeit bleibe weiter bei der Behörde in Wien, betonte Katharina Swoboda, Sprecherin von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.
Derzeit gebe es lediglich die Überlegung, “dass man sich von einer anderen Staatsanwaltschaft oder Oberstaatsanwaltschaft jemanden holt und den Akt noch einmal ansieht”, betonte die Sprecherin. “Fest steht noch nichts.” Angedacht sei dies als Erweiterung und Zuständigkeit in zweiter Instanz. Die Führung der Ermittlung in erster Instanz bleibe jedenfalls in Wien. Solch ein Schritt wäre “nichts Außergewöhnliches”, er soll laut Swoboda eine ordnungsgemäße Abwicklung sicher stellen. Ein Konflikt zwischen Justiz- und Innenressort, wie in dem Bericht steht, sei nicht der Grund, betonte sie.
Dass es einen klaren Hinweis auf weitere Täter gebe und man mit Festnahmen rechne, wies das für die Ermittlungen zuständige Bundeskriminalamt zurück. “Ich kann das nicht bestätigen”, so Generalmajor Gerhard Lang. “Es gibt keine Spur für Verhaftungen.” Die Erhebungen sind weiter im Laufen und werden inhaltlich nicht kommentiert. Ein neuer Ermittlungsauftrag von ein anderen StA oder der Behörde in Wien läge nicht vor.
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