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Fall des verwahrlosten Häftlings in JA Krems-Stein: Strafverfahren eingestellt

Verwahrloster Häftling in JA Krems-Stein: Strafverfahren eingestellt
Verwahrloster Häftling in JA Krems-Stein: Strafverfahren eingestellt ©APA
"Nach umfangreichen Erhebungen konnte kein Sorgfaltsverstoß festgestellt werden", meint eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien im Fall des verwahrlosten Häftlings in der JA Krems-Stein. Das Strafverfahren wurde  eingestellt.
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Im Fall des verwahrlosten Insassen des Justizanstalt Krems-Stein, der im Frühjahr 2014 für mediales Aufsehen gesorgt hatte, ist das gegen die Justizwache gerichtete Strafverfahren eingestellt worden. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, bestätigte am Montag auf APA-Anfrage einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung “Heute”.

Verfahren gegen Beamte eingestellt

Die Wiener Anklagebehörde hatte gegen drei Beamte ermittelt. “Nach umfangreichen Erhebungen konnte kein Sorgfaltsverstoß festgestellt werden”, erläuterte Bussek. Den Verdächtigen sei kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nachzuweisen gewesen.

Der 74-jährige Häftling wurde im vergangenen März mit eitrigen Geschwüren an den Füßen in seiner Zelle gefunden, nachdem man aufgrund von Verwesungsgeruch auf ihn aufmerksam geworden war. Der Fall war mit ein Grund dafür, dass sich Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) zur Auflösung der Vollzugsdirektion entschloss. Deren Agenden sollen noch im Lauf des heurigen Jahres in eine “Generaldirektion” überführt werden, womit der Strafvollzug als eigene Sektion wieder unmittelbar ins Ministerium eingegliedert wird.

Disziplinarverfahren unterbrochen

Die ins Visier geratenen Beamten, deren vorläufige Suspendierung schon nach wenigen Wochen wieder aufgehoben worden war, sind seither an einem anderen Arbeitsplatz tätig, betonte eine Sprecherin des Justizministeriums gegenüber der Austria Presse Agentur. Ob es für sie disziplinarrechtliche Konsequenzen – zu denken wäre an einen Verweis oder eine Geldbuße – gibt, muss nun intern geklärt werden. Ihr Disziplinarverfahren war – wie in derartigen Fällen üblich – bis zur Klärung der Frage nach möglichen strafrechtlichen Folgen unterbrochen worden.

(APA)

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