In den vergangenen Tagen hatte die “Neue Vorarlberger Tageszeitung” (“Neue”) sehr zum Ärger von Veith unter anderem Auszüge aus dem Vernehmungsprotokoll veröffentlicht. Er denke darüber nach, die Verlegung des Prozesses in ein anderes Bundesland zu beantragen, erklärte Veith am Dienstag auf APA-Anfrage.
Veith: “Schüren von Emotionen”
“Ich bin der Meinung, dass das Ermittlungsverfahren nicht komplett öffentlich geführt werden sollte”, betonte Veith. Dabei gehe es offenbar nur um ein “Schüren von Emotionen”, indem aus seitenlangen Protokollen einzelne Sätze herausgefischt würden. Er habe auch bereits die Staatsanwaltschaft Feldkirch auf die Problematik hingewiesen, allerdings nur die für ihn unbefriedigende Antwort erhalten, “dass Akteneinsicht nur streng nach der Strafprozessordnung gewährt” werde.
Milosav M.: “An was soll er sonst gestorben sein?”
Die “Neue” hatte unter Verweis auf das Vernehmungsprotokoll vom 21. Jänner berichtet, dass die Strafverfolger die Aussagen des Beschuldigten als Geständnis werten würden. Nachdem er am Tag vor seiner Verhaftung in der Zeitung vom Tode Cains gelesen hatte, “dachte ich, dass Cain wegen meinen Schlägen gestorben ist. An was soll er sonst gestorben sein?”, soll der 26-jährigeTatverdächtige Milosav M. gesagt haben. Ebenso wird der 26-Jährige mit dem Satz wiedergegeben, dass er wütend und aggressiv geworden sei, wenn Cain und sei Bruder nicht folgsam waren. Wörtlich hieß es:“Mein Gehirn stellt sich ab. Ich sehe dann schwarz. Ich möchte dann nur noch etwas kaputtmachen, damit meine ich Gegenstände. Mein Körper macht das dann alles von selbst. Ich kann dann nichts mehr steuern.”
Auch aus dem gerichtsmedizinischen Gutachten wurde schon zitiert. Darin soll unter anderem stehen, dass die Hauptverletzungen “bereits mindestens etwa einen Tag vor dem Todeseintritt gesetzt worden” seien. Es bestehe ein “klarer kausaler Zusammenhang zwischen den Verletzungen und dem Todeseintritt”. Ein vergleichbares Verletzungsmuster, wie es Cain an Gesäß und Oberschenkel aufgewiesen habe, “wird sonst in der Gerichtsmedizin nur im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen bei Fußgänger-Pkw-Kollisionen gesehen”, so die angeblichen Ausführungen von Gerichtsmediziner Walter Rabl.
Veith noch immer gegen Bestellung Hallers als Gutachter
Neben dem Ärger über die Publikationen in der Tageszeitung wehrt sich der Rechtsanwalt auch weiter gegen die von der Staatsanwaltschaft Feldkirch beabsichtigte Bestellung von Reinhard Haller zum Gutachter in der Causa. Veith sagte der APA, dass er diesbezüglich Beschwerde beim Oberlandesgericht Innsbruck eingebracht habe, nachdem sein Einspruch in Vorarlberg abgewiesen worden war. Laut Veith hat seine Beschwerde aufschiebende Wirkung, mit der Erstellung der Expertisen kann demnach weiter nicht begonnen werden. Veith lehnt Haller als Gutachter ab, weil er im Fall seines Mandanten die Unabhängigkeit des renommierten Gerichtspsychiaters bezweifelt. Haller habe sich bei einer Podiumsdiskussion bereits öffentlich zu dem Fall geäußert und positioniert.
Der dreijährige Cain ist am 8. Jänner 2011 in einer Bregenzer Wohnung tot aufgefunden worden, nachdem der 26-Jährige – der Lebensgefährte der Mutter – die Rettung alarmiert hatte. Das Kind soll von dem Mann zu Tode geprügelt worden sein. Der 26-Jährige, gegen den wegen Mordes ermittelt wird, sitzt derzeit in Feldkirch in Untersuchungshaft. Gegen Cains Mutter, die zur Tatzeit bei der Arbeit war, sind Erhebungen wegen einer möglichen Verletzung ihrer Fürsorge-und Obhutpflichten im Gang. (APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.