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Gerichtsmedizin: Cain schwerst misshandelt

Bregenz, Feldkirch – Von exzessiv hoher Intensität waren laut gerichtsmedizinischem Gutachten die tödlichen Schläge gegen den dreijährigen Bregenzer.

“Das Verletzungsbild des Kindes beweist eine schwerste Misshandlung durch zahllose stumpfmechanische Gewalteinwirkungen.“ Diese Ansicht vertritt der Innsbrucker GerichtsmedizinerWalter Rabl in seinem Obduktionsgutachten, das der NEUE vorliegt. Der tatverdächtige Lebensgefährte der Mutter des Buben gibt an, Cain mit einem abgebrochenen Besenstiel aus Aluminium und mit seinen Händen geschlagen zu haben. Der 26-jährige Serbe aus Höchst befindet sich seit Jänner in Feldkirch in Untersuchungshaft. Gegen den arbeitslosen Vorbestraften ist bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Mordes und des Quälens von Kindern anhängig. Das dreijährige Kind aus Bregenz starb am 8. Jänner um 20.18 Uhr. Die bei ihm festgestellten „Hauptverletzungen“ seien „bereits mindestens etwa einen Tag vor dem Todeseintritt gesetzt worden“, heißt es im gerichtsmedizinischen Gutachten. Der Beschuldigte sagte aus, den Buben am 7. und am 8. Jänner geschlagen zu haben.

Zusammenhang besteht

Der Bub „erlitt schwerste Weichteiltraumatisierungen an Gesäß, Oberschenkeln, Armen und auch am Kopf“, wie Rabl feststellte. „Das Kind verstarb an den Folgen der gegenständlichen Verletzungen, wobei die Hauptkomponenten ein Blutverlust in die Weichteile und eine hochgradige Fetteinschwemmung in den Lungenkreislauf waren. Es besteht ein klarer kausaler Zusammenhang zwischen den Verletzungen und dem Todeseintritt.“ In seiner „fachlichen Stellungnahme“ schreibt der Sachverständige: „Die Einwirkungen gegen Gesäß und Oberschenkel waren von exzessiv hoher Intensität, sodass es dabei zu großflächigen Weichteilquetschungen und Zertrümmerungen des Fettgewebes mit Ausbildung von blut- und fettgefüllten Weichteiltaschen gekommen war. Auch entstanden Einrisse der Muskulatur mit entsprechenden Einblutungen. Ein vergleichbares Verletzungsmuster – allerdings in räumlich geringerer Ausdehnung – wird sonst in der Gerichtsmedizin nur im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen bei Fußgänger-Pkw-Kollisionen gesehen.“ „Eine schwere körperliche Misshandlung“ hat laut Rabl Cains sechsjähriger Bruder erlitten. Der Beschuldigte räumt ein, auch ihn geschlagen zu haben. „Folgende Feststellungen“ werden im eigenen Gutachten über den Sechsjährigen getroffen: „Gegen das Gesicht und beide Oberarme waren mehrfache Faustschläge erfolgt. Gegen Oberschenkel und Gesäß haben zahlreiche stumpfmechanische Gewalteinwirkungen eingewirkt

NEUE / Seff Dünser
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