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Fall Cain: Staatsanwaltschaft gab zwei Gutachten in Auftrag

Bregenz, Feldkirch - Im Fall Cain hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Gerichtspsychiater Reinhard Haller werde als Sachverständiger die Zurechnungsfähigkeit des 26-jährigen Tatverdächtigen, der den dreijährigen Cain zu Tode geprügelt haben soll, und jene der Mutter des Buben untersuchen, so Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch am Mittwoch.
Überblick: Alles zum Fall Cain

Pflichtverteidiger von Milosav M. gegen Haller als Sachverständigen

Edgar Veith, Pflichtverteidiger des in U-Haft sitzenden Verdächtigen Milosav M., hatte sich bereits vor der Bestellung Hallers gegen den renommierten Gerichtspsychiater ausgesprochen. Er werde Haller als Sachverständigen ablehnen, weil dieser sich bei einer Podiumsdiskussion öffentlich zu dem Fall geäußert habe. Seines Erachtens könne er daher im Gerichtsverfahren nicht als unabhängig auftreten, begründete Veith Mitte Februar seine Haltung. (VOL berichtete: “Veith lehnt Haller ab”).

Hintergrund: Dreijähriger Cain im Jänner vermutlich zu Tode geprügelt

Der dreijährige Cain war am 8. Jänner 2011 in einer Bregenzer Wohnung tot aufgefunden worden, nachdem der 26-Jährige, der Lebensgefährte der Mutter, Milosav M., die Rettung alarmiert hatte. Das Kind soll von dem Mann zu Tode geprügelt worden sein (siehe Erstbericht: “Dreijähriger nach Misshandlung gestorben”). Der 26-Jährige, gegen den wegen Mordes ermittelt wird, sitzt in Untersuchungshaft. Gegen Cains Mutter, die zur Tatzeit bei der Arbeit war, sind Erhebungen wegen einer möglichen Verletzung ihrer Fürsorge- und Obhutpflichten im Gang. (APA)

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