“Aufgrund des Obduktionsergebnisses besteht der Verdacht, dass die Mutter ihre Fürsorge- und Obhutpflichten gröblich vernachlässigt hat”, erklärte Behördensprecher Heinz Rusch auf APA-Anfrage. Die Erhebungen werden vom Landeskriminalamt geführt, bisher war die Frau aber nicht vernehmungsfähig.
Geklärt werden muss, ob die Mutter gegen den Paragrafen 92 des Strafgesetzbuches – “Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen” – verstoßen hat. Demnach ist zu bestrafen, “wer seine Verpflichtung zur Fürsorge oder Obhut […] gröblich vernachlässigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, dessen Gesundheit oder dessen körperliche oder geistige Entwicklung beträchtlich schädigt”. Der Strafrahmen beträgt – wegen des Todes des Dreijährigen – zwischen einem und zehn Jahren Haft. Gegen den tatverdächtigen 25-Jährigen, der sich auf der Flucht befindet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen Mordes.
Bei der Obduktion am Montag hatte sich herausgestellt, dass das Kind durch Prügel schwerst misshandelt wurde und an diesen Verletzungen gestorben ist. Der Bub wurde offenbar am ganzen Körper massiv geschlagen.
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