Folgend ein Überblick über Delikte, die infrage kommen würden:
Mord: Zehn bis 20 Jahre oder lebenslänglich
Aussetzung: Sechs Monate bis fünf Jahre
Aussetzung mit Todesfolge: Ein bis zehn Jahre
Körperverletzung: Keine Mindeststrafe, bis ein Jahr Haft
Schwere Körperverletzung: Keine Mindeststrafe, Höchststrafe ist drei Jahre
Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen: Sechs Monate bis fünf Jahre
Körperverletzung mit tödlichem Ausgang: Ein bis zehn Jahre
Absichtliche schwere Körperverletzung: Sechs Monate bis 5 Jahre, mit Todesfolge fünf bis zehn Jahre
Quälen bzw. Vernachlässigen Unmündiger: Keine Mindeststrafe, bis drei Jahre
Quälen mit Todesfolge: Ein bis zehn Jahre
Fortgesetzte Gewaltausübung bei Unmündigen: Sechs Monate bis fünf Jahre
Fortgesetzte Gewaltausübung bei Unmündigen mit Todesfolge: Zehn bis 20 Jahre
Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen: Fünf bis 15 Jahre
Sexueller Missbrauch mit Todesfolge: Zehn bis 20 Jahre oder lebenslänglich
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