Gegen die Mutter laufen Ermittlungen wegen “Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen”. Über andere rechtliche Möglichkeiten wollte sich Rusch zum derzeitigen Zeitpunkt nicht äußern.
Der 26-Jährige soll den kleinen Cain laut Obduktion schwerst misshandelt und letztlich zu Tode geprügelt haben. Auf Mord steht eine Freiheitsstrafe von zehn bis zwanzig Jahren oder lebenslange Haft. “Für eine entsprechende Anklage reicht auch ein bedingter Vorsatz”, erklärte Rusch. Dazu genügt es laut Strafgesetz, dass der Beschuldigte den Tod des Kindes “ernstlich für möglich hält” und sich damit “abfindet”.
Ob auch eine Anklage wegen “Körperverletzung mit tödlichem Ausgang” mit einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren denkbar wäre, wollte Rusch nicht sagen. “Der Hauptvorwurf lautet auf Mord. Eine abschließende rechtliche Beurteilung kann erst nach Abschluss der Ermittlungen erfolgen, wenn der Sachverhalt klar ist”, betonte er. Er wolle daher nicht über andere Varianten spekulieren.
Die 24-jährige Mutter (Anm.: Die Kriminalpolizei hat das Alter der Frau von 25 auf 24 Jahre korrigiert) würde im Fall einer Anklage und in der Folge eines Schuldspruchs wegen “Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen” eine Haftstrafe von einem bis zu zehn Jahren erwarten.
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