Dass Bewertungen im Internet mit Vorsicht zu genießen sind, ist nichts Neues. Nun hat sich der "Standard" auf die chinesische Spur der Optimierung der Rezensionen gemacht. Die Vorgehensweise der Fälscher ist dabei simpel und auch von zahlreichen Influancern bekannt: Für eine gute Bewertung gibt es Gratisware.
So funktioniert das Geschäft mit den falschen Rezensionen
Im konkreten Fall läuft das so: Auf Whatsapp bieten Vermittler Produkte in Gruppen mit über 200 Mitgliedern an. Nutzer, von den Gruppenadministratoren als "Tester" bezeichnet, können sich dann beim Vermittler in einem privaten Chat melden. Dort werden sie aufgefordert, das Produkt direkt bei Amazon zu bestellen und vorerst die Kosten dafür zu tragen.
Innerhalb von vier Tagen sollen sie dann eine Rezension abgeben. Erwünscht wird eine Fünf-Sterne-Bewertung, erklären die Vermittler in ihren Guidelines. Nachdem die Bewertung online ist, können die Fake-Bewerter den Vermittlern einen Screenshot ihrer Bestellung inklusive Produkt, Verkäufer, Preis und Bestellnummer schicken und zusätzlich ihre Paypal-Adresse angeben. Nach mehreren Tagen wird dann der Kaufpreis rückerstattet.
Amazon investiert 400 Mio. Dollar jährlich im Kampf gegen Fake-Bewertungen
Das wiederum drückt aufs Image der Onlinehändler, die versuchen, diese gekauften Bewertungen mittels automatisierter Programme rauszufiltern. Amazon hat dafür nach Eigenangaben im vergangenen Jahr über 400 Mio. Dollar (360 Mio. Euro) investiert. Bei Verstößen würde man auch gerichtlich gegen Betrüger vorgehen.
Bei den Händlern handelt es sich laut "Standard" ausschließlich um Chinesen. Die Rückerstattung passiert über Paypal, ohne dass ein Zusammenhang zu dem Amazon-Kauf geschaffen werden könne. Bei den Telefonnummern der Vermittler handelt es sich in den meisten Fällen um Whatsapp-Business-Accounts.
Rechtsanwalt Lukas Feiler von der Kanzlei Baker McKenzie sieht darin eine Rechtswidrigkeit durch unlauteren Wettbewerb. Schuldig machen würden sich nicht nur Händler und Vermittler, sondern auch die gekauften Tester. "Sie handeln als Gehilfen im Auftrag des jeweiligen Unternehmens und sind somit haftbar", so Feiler. In der Praxis sei aber eine Haftbarmachung schwierig, da die Beweisführung dem Kläger obliegt.
(APA/Red)
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