Künftig können Führerscheinanträge bei jeder Fahrschule – weiters bei jeder Führerscheinbehörde – gestellt werden. Behördengänge entfallen, sofern das Ermittlungsverfahren keine Besonderheiten ergibt, z.B. die Notwendigkeit einer amtsärztlichen Untersuchung.
Unmittelbar nach bestandener praktischer Fahrprüfung erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten den vorläufigen Führerschein und ein Kostenblatt für die angefallenen Gebühren. Sie dürfen dann Fahrzeuge der betreffenden Führerscheinklasse oder -unterklasse bis zur Zustellung des Scheckkartenführerscheins – längstens für die Dauer von vier Wochen und nur innerhalb Österreichs – lenken. Ca. zehn Tage nach Einzahlung der Gebühren wird der Scheckkartenführerschein direkt an die Wohnadresse zugestellt.
Neu geregelt ist auch, dass die Führerscheinuntersuchung durch einen sachverständigen Arzt künftig im Wohnbezirk der Fahrschule und nicht mehr im Wohnsitzbezirk der Antragstellerin bzw. des Antragstellers vorzunehmen ist.
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OTS0107 2006-09-29/10:47
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