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"Fälle eingeschleppt": China erteilte AUA Flugverbot

Die AUA darf zwei Wochen lang nicht nach China fliegen.
Die AUA darf zwei Wochen lang nicht nach China fliegen. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Die chinesische Luftfahrtbehörde CAAC hat der AUA ein zweiwöchiges Flugverbot erteilt. Hintergrund ist, dass fünf Corona-Fälle offenbar "importiert" wurden, wie das Onlineportal Aviation.Direct berichtete.

Weil Austrian Airlines (AUA) aus Sicht der chinesischen Behörden Corona-Fälle importiert hat, kassierte die Lufthansa-Tochter am Freitag ein 14-tägiges Flugverbot.

Das Unternehmen bestätigte dies und darf demnach vorläufig keine Passagierflüge zwischen Wien und Shanghai durchführen, wie es in einer Aussendung der Nachrichtenseite Aviation.Direct hieß.

Fünf AUA-Passagiere positiv getestet: Flugverbot erteilt

Die chinesische Gesundheitsbehörde hat insgesamt fünf Passagiere, die am 5. März von Wien nach Shanghai geflogen sind, positiv auf das Coronavirus getestet. Das hat nun Konsequenzen in Form eines zweiwöchigen Flugverbots. Ein solches haben schon verschiedene Fluggesellschaften kassiert und jüngst trifft es China Southern, Emirates, Air China und eben die AUA.

Die Wiederaufnahme der Shanghai-Strecke ist laut einem Sprecher für den 9. April 2021 angekündigt, vom Flugverbot betroffene Passagiere sollen umgebucht werden.

China verlangt umfangreiche Corona-Testungen

China verlangt umfangreiche Testungen vor der Abreise. Auch am Ort des Umstiegs müssen die Reisenden nochmals getestet werden. Dennoch passiert es immer wieder, dass PCR-Tests, die nach der Ankunft vorgenommen werden, positiv ausfallen.

Werden binnen kurzer Zeit mindestens fünf Reisende positiv getestet, so kassiert die betroffene Airline ein Flugverbot von zwei Wochen. Im Wiederholungsfall kann dieses auch deutlich länger ausfallen.

Strenge Einreiseregeln: Bewilligung von Botschaft erforderlich

Konkret müssen Passagiere, die direkt aus Österreich fliegen, beim Abflug einen negativen PCR- sowie einen negativen Antikörpertest vorlegen. Beide dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Die Testergebnisse müssen durch die chinesische Botschaft in Österreich bestätigt werden. Erst damit ist die Einreise in China gestattet.

Transferpassagiere, die über Wien nach Shanghai fliegen, müssen diesen Prozess in jenem Land durchführen, in dem sie ihre Reise beginnen. Nach Ankunft in Wien müssen sie am Flughafen Wien im Transitbereich erneut einen PCR- sowie einen Antikörpertest durchführen. Beide müssen abermals negativ sein und auch hier wird das Ergebnisse durch die chinesische Botschaft bestätigt. Erst dann erhält man die notwendige Bewilligung.

"Bei den fünf betroffenen Personen handelt es sich ausschließlich um Transferpassagiere, die aus unterschiedlichen Destinationen zum Flughafen Wien geflogen sind und während des ganzen Aufenthaltes am Flughafen sowie an Bord von Austrian Airlines FFP2-Masken tragen mussten", erklärte AUA-Pressesprecher Leonhard Steinmann auf APA-Nachfrage. Eine Ansteckung an Bord sei "extrem unwahrscheinlich".

Leere Flüge nach China theoretisch möglich

"Das Verbot gilt ab 22. März und wird zwei Verbindungen betreffen - je einen Flug in den kommenden zwei Wochen", so Steinmann weiter. Theoretisch dürfte die AUA die nächsten zwei Wochen ohne Passagiere nach China fliegen, um Fluggäste retour nach Österreich zu bringen, "das sehen wir uns noch an", sagte der Sprecher.

(APA/Red)

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