AA

Exhibitionist entblößte sich vor Neunjährigem

Urteil: 3.000 Euro Geldstrafe.
Urteil: 3.000 Euro Geldstrafe. ©VN/Hofmeister
Feldkirch - Geldstrafe für Vorbestraften, der aber vom Vorwurf des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen freigesprochen wurde.

Als Exhibitionist wurde der einschlägig vorbestrafte Angeklagte gestern zu einer Geldstrafe von 3000 Euro (300 Tagessätze zu je zehn Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nach Überzeugung des Landesgerichts Feldkirch hat der 51-Jährige am 22. Dezember 2010 im Bregenzer Hallenbad in den Duschräumen sein nacktes Glied manipuliert – und dabei dafür gesorgt, dass ein Neunjähriger das mitansehen musste. Richterin Birgit Fink sprach von einem klassischen Fall von Exhibitionismus. Der Schöffensenat unter ihrem Vorsitz sprach den alle Vorwürfe bestreitenden Angeklagten der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren schuldig. Dafür sieht das Strafgesetzbuch bis zu ein Jahr Gefängnis vor. Widerrufen wurden 1000 Euro aus einer teilbedingten Vorstrafe. Damit soll der Lagerist aus dem Bezirk Bregenz insgesamt 4000 Euro an Strafe bezahlen. Freigesprochen wurde der verheiratete Familienvater hingegen vom noch weit schwerer wiegenden Anklagevorwurf des versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte dem Buben zugezwinkert und mit einer Kopfbewegung zum WC hingedeutet. Damit kann nach Ansicht des Gerichts dem Mann jedoch noch nicht unterstellt werden, dass er den Sohn eines Richters auf der Toilette missbrauchen wollte.

Keine Kinderpornografie

Ein Freispruch erfolgte auch zum Anklagepunkt der pornografischen Darstellung Minderjähriger. Bei den bei einer Hausdurchsuchung gefundenen Bildern auf dem Computer handle es sich nicht um Kinderpornografie, meinte die Richterin. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, über den ehemaligen Hausmeister ein Tätigkeitsverbot zu verhängen, kam das Gericht nicht nach. Die Richterin riet dem Mann aber zu einer Therapie. Für das Gericht hatte der Neunjährige den Angeklagten eindeutig als Täter identifiziert. Der Volksschüler konnte sich freilich nicht mehr an das Gesicht erinnern, dafür aber an Haare, Kinnbart, Brille und Handtuch. Der von Martin Mennel verteidigte Angeklagte behauptete, das Opfer einer Verwechslung zu sein. Der 51-Jährige räumte nur ein, neben dem Kind unter der Dusche gestanden zu sein. Und er habe dem Buben zugezwinkert. Das sei aber kein sexuelles Signal gewesen, sondern lediglich ein Ausdruck seiner Sehschwäche.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Bregenz
  • Exhibitionist entblößte sich vor Neunjährigem