Keine Kinderpornografie
Ein Freispruch erfolgte auch zum Anklagepunkt der pornografischen Darstellung Minderjähriger. Bei den bei einer Hausdurchsuchung gefundenen Bildern auf dem Computer handle es sich nicht um Kinderpornografie, meinte die Richterin. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, über den ehemaligen Hausmeister ein Tätigkeitsverbot zu verhängen, kam das Gericht nicht nach. Die Richterin riet dem Mann aber zu einer Therapie. Für das Gericht hatte der Neunjährige den Angeklagten eindeutig als Täter identifiziert. Der Volksschüler konnte sich freilich nicht mehr an das Gesicht erinnern, dafür aber an Haare, Kinnbart, Brille und Handtuch. Der von Martin Mennel verteidigte Angeklagte behauptete, das Opfer einer Verwechslung zu sein. Der 51-Jährige räumte nur ein, neben dem Kind unter der Dusche gestanden zu sein. Und er habe dem Buben zugezwinkert. Das sei aber kein sexuelles Signal gewesen, sondern lediglich ein Ausdruck seiner Sehschwäche.
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