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Ex-Richter erfährt Namen der Internet-Schreiber nicht

OGH-Entscheid: Revision des klagenden Ex-Richters als unzulässig zurückgewiesen.
OGH-Entscheid: Revision des klagenden Ex-Richters als unzulässig zurückgewiesen. ©BilderBox (Themenbild)
Bludenz, Wien - Der Oberste Gerichtshof wies die Klage eines wegen Amtsmissbrauchs verurteilten Richters ab, der sich durch anonyme Postings beleidigt fühlte.

Mit seinem Bemühen, gegen ihn in einem Online-Forum angeblich beleidigende Internet-Postings gerichtlich vorzugehen, ist der ehemalige Bludenzer Richter Erich Mayer gescheitert. Denn nun wies auch der Oberste Gerichtshof (OGH) seine Klage gegen den Betreiber des Nachrichtenportals auf die Herausgabe der Namen und Wohnadressen der Decknamen verwendenden Internet-Schreiber ab.

Der wegen Amtsmissbrauchs mit gefälschten Unterschriften auf 1490 Exekutionsakten rechtskräftig verurteilte Richter hätte nach Ansicht des Höchstgerichts nach dem E-Commerce-Gesetz (ECG) einen Anspruch auf die Bekanntgabe der E-Mail-Adressen der Poster gehabt. Die E-Mail-Adressen der Nutzer, von denen er sich beleidigt fühlt, habe der frühere Vorsteher des Bezirksgerichts Bludenz aber gar nicht verlangt, hält der OGH fest.

Der beklagte Internet-Provider kenne die Namen und Wohnadressen der Nutzer seines Online-Forums nicht, sondern nur deren E-Mail-Adressen, so der OGH. Schon in einer früheren Entscheidung habe das Höchstgericht ein auf Name und Anschrift gerichtetes Auskunftsbegehren abgewiesen, wenn der Provider „weder über Namen noch Anschrift des Nutzers verfügt”. Weil damit bereits Rechtsprechung vorliege, sei die Revision des klagenden Ex-Richters als unzulässig zurückzuweisen.

Kein Rückschluss möglich

Auch die geforderte Bekanntgabe der IP-Computeradressen der Nutzer hält der OGH nicht für zielführend. Denn dadurch sei kein direkter Rückschluss auf den tatsächlichen Verfasser der Postings möglich.

Prinzipiell ist der Betreiber eines Nachrichtenportals im Rahmen seiner Möglichkeiten nach Meinung des OGH auskunftspflichtig, der in seinem Online-Forum alles veröffentlicht,­ was die Nutzer posten. Auf das Redaktionsgeheimnis könne sich der Forum-Betreiber in diesem Fall nicht berufen, weil kein „Mindestzusammenhang zur Tätigkeit der Presse” bestehe.

Ex-Gerichtsvorsteher Mayer wurde heuer am 6. März durch den OGH rechtskräftig wegen Amtsmissbrauchs zu einer bedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt. Für den 42-jährigen Richter bedeutete das den Amtsverlust. Neu prozessiert wird in Salzburg gegen die entlassene Leiterin der Exekutionsabteilung des Bezirksgerichts Bludenz, die von ihm angewiesen wurde, seine Kurzunterschrift zwei Jahre lang zu verwenden. Für die fleißige 53-Jährige schlägt der OGH als Strafe eine Diversion vor.

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