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Ex-Freundin und Tochter eingesperrt: Angeklagter am LG Korneuburg teilgeständig

Im Landesgericht Korneuburg muss sich ein 53-jähriger vor Gericht verantworten.
Im Landesgericht Korneuburg muss sich ein 53-jähriger vor Gericht verantworten. ©APA
Weil er seine Ex-Freundin (42) und deren Tochter (17) Anfang August drei Tage lang in deren Haus im Bezirk Wien-Umgebung gefangen gehalten haben soll, hat sich ein 53-Jähriger am Dienstag vor Schöffen am Landesgericht Korneuburg verantworten müssen. Der Angeklagte war diesbezüglich und wegen illegalen Waffenbesitzes teilgeständig. Er bestritt aber, die 42-Jährige vergewaltigt zu haben.

Außerdem wird dem Angeklagten vorgeworfen, seine Opfer in den drei Tagen wiederholt bedroht zu haben. “Ich habe nie gesagt, ich bringe sie um”, beteuerte der 53-Jährige vor Richter Helmut Neumar. Dass er in dem Zeitraum zweimal mit seiner Ex-Lebensgefährtin Geschlechtsverkehr hatte, sei – auch von ihr aus – “freiwillig” geschehen, erklärte er.

Angeklagter zeigt sich teilgeständig

Laut Staatsanwältin ist der Angeklagte verheiratet, lebte aber seit sieben Jahren mit der 42-Jährigen und deren Tochter in deren Haus zusammen. Die Frau habe sich schon seit längerem von ihm trennen wollen, habe aber die Beziehung aus Angst vor der Reaktion des Beschuldigten aufrechterhalten. Diesen Schritt habe der 53-Jährige schließlich von sich aus im Frühjahr 2014 gesetzt.

Opfer wurden gefesselt

Am 4. August 2014 sei der Angeklagte gegen 4.00 Uhr durch ein Kellerfenster in das Haus eingedrungen und habe sich dort zunächst versteckt, so Bischof. In einem Rucksack soll er auch eine 9-mm-Faustfeuerwaffe samt Munition, einen als Kugelschreiber getarnten Schussapparat, ein Messer, Klebebänder und Fesselungsmaterial sowie eine Flasche Äther dabei gehabt haben. Als die Frau am Vormittag ins Badezimmer ging habe dieser sich auf sie gestürzt, sie zu Boden geworfen, ins Schlafzimmer gezerrt und dort gefesselt. Wenig später habe er dann auch die Tochter überwältigt und neben ihre Mutter ans Bett gebunden, schilderte die Staatsanwältin.

“Flucht nach vorne”

Er soll Mutter und Tochter gefangen gehalten haben, bis er 7. August in der Früh das Haus verließ und sich von seiner Ex-Freundin noch zu seinem etwa einen Kilometer entfernt geparkten Auto habe bringen lassen. “Es war nicht vernünftig, was er gemacht hat. Es war seine Flucht nach vorne – ein Overkill-Effekt”, sagte Verteidiger Hristo Tchakarov. Sein Mandant habe keine “bösen Absichten” gehabt. Der 53-Jährige präsentierte sich vor dem Richter wenig einsichtig und verstrickte sich immer wieder in Widersprüche zum Polizeiprotokoll. Er habe nur “seine Sachen” holen wollen.

Seine Einvernahme zur angeblichen Vergewaltigung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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