AA

Ex-BZÖ-Obmann Westenthaler von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen

Gericht ortete weder schweren Betrug noch Untreue als Beteiligter
Gericht ortete weder schweren Betrug noch Untreue als Beteiligter ©APA
er ehemalige BZÖ-Obmann und Ex-Vorstand der österreichischen Fußball-Bundesliga Peter Westenthaler ist am Freitagnachmittag im Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf des schweren Betrugs und der Untreue als Beteiligter zur Gänze freigesprochen worden.
Westenthaler vor Gericht

Auch für seinen ehemaligem Co-Vorstand Thomas Kornhoff gab es einen Freispruch. Während Richter Wolfgang Etl zur Begründung dieser Entscheidungen ansetzte, lehnte sich Westenthaler mit deutlichen Anzeichen großer Erleichterung auf der Anklagebank zurück.

Wie der Vorsitzende des Schöffensenats, Wolfgang Etl, erläuterte, war nach Ansicht des Gerichts hinsichtlich der vom Nationalrat gewährten Millionen-Subvention zur Förderung des Fußball-Nachwuchses kein strafbares Verhalten gegeben. “Der ÖFB wurde nicht getäuscht, der ÖFB und die Bundesliga-Vereine wurden nicht geschädigt”, stellte Etl fest.

In seiner ausführlichen Begründung erläuterte der Vorsitzende einleitend, die Bundesliga und ihre Vereine ließen sich nicht getrennt betrachten. Der Nationalrat habe am 3. Dezember 2003 beschlossen, der Bundesliga eine Million Euro zur forcierten Nachwuchs-Förderung zukommen zu lassen: “Wie die Förderung konkret verteilt wurde, wurde vom Fördergeber nicht vorgegeben.”

Im Sinne des Bundes vorgegangen

Insofern war es für den Senat unproblematisch, dass die Bundesliga-Vorstände Peter Westenthaler und Thomas Kornhoff zunächst bemüht waren, mit den vorhandenen Mitteln einen außergerichtlichen Vergleich mit der Finanzprokuratur zu erzielen, um eine aus dem Konkurs des FC Tirol resultierende Drittschuldnerklage der Republik aus der Welt zu schaffen. Die Präsidentenkonferenz der Bundesliga habe nämlich im Frühjahr 2004 die TV-Gelder für die Vereine von 20 auf 50 Prozent angehoben und damit die Mittel für den Österreicher-Topf im Geschäftsjahr 2004/2005 um 2,9 Millionen Euro erhöht. Gerade jene Vereine, die auch in ihren Kampfmannschaften der Jugend den Vorzug gaben, hätten damit im Endeffekt profitiert. Die Schlussfolgerung des Senats: Es sei seitens der Bundesliga letzten Endes völlig im Sinne des Bundes als Subventionsgebers vorgegangen worden.

“Der Zweck der Förderung wurde eindrucksvoll erfüllt”, hielt Richter Etl fest. Die Bundesliga habe sich nicht unrechtmäßig bereichert, die Förder-Million sei am Ende zur Gänze den Vereinen zugekommen. Folglich hätten sich Westenthaler und Kornhoff nicht des inkriminierten Betrugs schuldig gemacht. Konsequenterweise wurde auch der Antrag der Staatsanwaltschaft abgewiesen, die gegenständliche Million bei der Bundesliga für verfallen zu erklären.

Keine Basis für Zahlungsfluss ans BZÖ

Hinsichtlich des zweiten Anklagepunktes – der Zahlung von 300.000 Euro durch die Österreichischen Lotterien an das BZÖ – ließ Richter Wolfgang Etl keinen Zweifel, dass es sich nach Ansicht des Senats dabei um eine illegale Parteienfinanzierung gehandelt hatte. Es sei “evident, dass die 300.000 Euro ohne Rechtsgrundlage geleistet wurden”, sagte Etl.

Dem damaligen BZÖ-Obmann Peter Westenthaler sei aber kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen, erläuterte der Vorsitzende. Unmittelbarer Täter, der die Zahlung angewiesen haben dürfte, war nach Ansicht des Gerichts der damalige Chef der Casinos Austria, Leo Wallner. “Von Untreue des Doktor Wallner ist auszugehen”, hielt Etl wörtlich fest. Der mittlerweile 79-Jährige ist aufgrund seines angeschlagenen Gesundheitszustands nicht mehr verhandlungs- und vernehmungsfähig. “Seine Verantwortung wird nicht mehr zu klären sein”, bedauerte Etl.

Es liege nahe, dass Wallner die Zahlungsvereinbarung “mit einem führenden BZÖ-Politiker mit politischem Gewicht” getroffen habe. Namen nannte der Richter nicht, auch Vermutungen ließ er außen vor. Es gebe “überhaupt keinen Beweis, wer mit Wallner diese Vereinbarung abgeschlossen hat”, erklärte Etl.

Dass Westenthaler – wie diesem in der Anklageschrift unterstellt wurde – die Scheinrechnung an die Österreichischen Lotterien gelegt habe, habe das Beweisverfahren aber widerlegt: “Es hat auch keinen Beweis erbracht, dass Peter Westenthaler die Scheinrechnung legen ließ.” Ebenso keinen Beweis gab es für das Gericht, dass Westenthaler mit einem von ihm in Auftrag gegebenen Pseudo-Gutachten über Online-Glücksspiel und Responsible Gaming den Zahlungsfluss gezielt kaschieren hätte lassen. “Die Optik ist schief, und es liegt sehr nahe, dass die Studie angefertigt wurde, um die nicht vorhandene Rechtfertigung der Zahlung zu verschleiern”, so Etl. Diesbezüglich lasse sich jedoch kein Kontakt zwischen Westenthaler und Wallner belegen.

Vor allem aber sei das neunseitige Pseudo-Gutachten in Wahrheit “völlig ungeeignet” gewesen, um eine Zahlung von 300.000 Euro begründen zu können. Dies hätte aufseiten der Lotterien “bei oberflächlichster Prüfung des Rechnungsfalls” offenbar werden müssen. “Dass diese neun Seiten keine 300.000 Euro wert sind, leuchtet jedem ein”, meinte der Richter. Folglich sei das Gutachten “nicht kausal für den Zahlungsfluss” gewesen.

“Es liegt keine strafbare Beitragstäterschaft des Peter Westenthaler vor”, bemerkte Etl zusammenfassend. Demgegenüber habe sich “eindrucksvoll gezeigt, dass die 300.000 Euro ohne Zahlungsgrund geleistet wurden. Dass aufseiten des BZÖ eine strafbare Handlung begangen wurde, ist evident”. Diese Feststellung kam das BZÖ teuer zu stehen: Der von der Staatsanwaltschaft beantragte Verfall im Ausmaß der eingetretenen Bereicherung wurde für zulässig erklärt, die 300.000 Euro werden bei den Orangen – sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen – abgeschöpft. Dabei ist allerdings auf die knapp 940.000 Euro Bedacht zu nehmen, die das BZÖ im Fall einer nach wie vor nicht rechtskräftig abgeurteilten Parteispende der Telekom Austria zu leisten hätte, sofern der Oberste Gerichtshof (OGH) diese Entscheidung des Wiener Landesgerichts vom September 2013 bestätigt.

Freisprüche nicht rechtskräftig

Die Freisprüche für Peter Westenthaler und Thomas Kornhoff sind nicht rechtskräftig. Oberstaatsanwältin Barbara Schreiber legte dagegen noch im Verhandlungssaal Nichtigkeitsbeschwerden ein. Der Rechtsvertreter des BZÖ kündigte Rechtsmittel gegen den vom Gericht ausgesprochenen Verfall der 300.000 Euro an, welche die Österreichischen Lotterien ohne Grundlage den Orangen zukommen hatten lassen.

“Ich hab’ immer gesagt, ich bin unschuldig”, zeigte sich Peter Westentaler nach Schluss der Verhandlung gegenüber Medienvertretern naturgemäß erfreut über den Ausgang des Strafverfahrens. Zugleich verlangte er, die Politik müsse “jetzt beginnen, die Staatsanwaltschaft unter Kontrolle zu stellen”. Es sei Zeit für eine “Reform, dass die Staatsanwaltschaft nicht sakrosankt ist und alles machen darf”. Man habe ihn “ohne jede Grundlage und ohne rechtliche Substanz viereinhalb Jahre verfolgt. Solche Anklagen, die keine rechtliche Grundlage haben, können Existenzen vernichten”.

Empört gab sich Westenthaler über die Ausführungen von Oberstaatsanwältin Barbara Schreiber in ihrem Schlussplädoyer. Diese habe ihm Zeugenabsprachen unterstellt und ihn “als Gauner und Betrüger hingestellt”. Zuletzt habe die Staatsanwältin ihm sogar noch eine “düstere” Zukunft prophezeit, echauffierte sich Westenthaler: “Ich war baff”. Derartiges sei ihm in 22 Jahren in der Politik nicht untergekommen: “So kann es nicht weitergehen. Die Politik muss reagieren.”

Bundesliga über Freispruch erfreut

Die Österreichische Fußball-Bundesliga hat den Freispruch ihres Ex-Vorstandes Peter Westenthaler “wohlwollend zur Kenntnis genommen”, wie es in einer Aussendung am Freitagnachmittag hieß. Man habe “uneingeschränkt zur Aufklärung dieser Causa beigetragen”, wurde weiters betont, “nicht zuletzt auch im Eigeninteresse, da die Fußball-Bundesliga in diesem Verfahren als Haftungsbeteiligte galt”.

“Das Urteil entspricht der Sichtweise der Bundesliga und wird folglich wohlwollend zur Kenntnis genommen. Jedoch gilt es abzuwarten, ob Rechtsmittel gegen dieses Urteil ergriffen werden”, wurde Bundesliga-Präsident Hans Rinner zitiert.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Österreich
  • Ex-BZÖ-Obmann Westenthaler von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen