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Ex-Anwalt in Salzburg wegen Untreue verurteilt

Ein Ex-Anwalt ist am Donnerstag bei einem Prozess in Salzburg wegen Untreue zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Angeklagte soll 886.000 Euro von sechs Wohnungskäufern, die er treuhändisch verwaltete, im Mai 2007 zur Bezahlung von Baukosten eines Wohnobjekts im Bezirk Liezen (Steiermark) pflichtwidrig verwendet haben. Er war voll geständig.


Es tue im leid, er habe die Situation damals falsch eingeschätzt, sagte der Beschuldigte zur vorsitzenden Richterin Ilona Schalwich-Mozes. Er habe darauf vertraut, dass auch die restlichen drei Wohnungen rasch verkauft würden, erklärte der Ex-Anwalt. Bei mindestens acht verkauften Wohnungen hätte der Finanzierungsplan auch geklappt, meinte er. Das Projekt ist dann nicht zustande gekommen, die Wohnungskäufer fielen um ihre Zahlungen um.

Der Angeklagte leistete mittlerweile eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von 600.000 Euro. Weder Verteidiger Kurt Jelinek noch Staatsanwältin Sandra Lemmermayer gaben nach der Urteilsverkündung eine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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