Nach der am Dienstag vorgestellten neuen Regelung wird ein Urlaubstag zum “persönlichen Feiertag”. Dieser muss drei Monate im Voraus beim Vorgesetzten als besonderer Urlaubstag angemeldet werden. Falls man an diesem persönlichen Feiertag arbeiten muss, hat der Arbeitgeber Feiertagszuschläge zu bezahlen. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es jedoch für diese Regelung nicht.
Dies bedeutet nun für alle Minderheiten einen Urlaubstag weniger als früher, kritisiert der evangelische Priester von Dornbirn, Michael Meyer. Bereits in der Regelung für den halben Feiertag sah er einen Kniefall vor der Industrie, der neue Feiertag bestätige dies erst recht.
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