Der Baustopp sei eine “Diskriminierung der muslimischen Gemeinschaft und ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Die Abgeordneten aus den 47 Europaratsländern sprachen sich auch gegen ein generelles Verbot des Ganzkörperschleiers aus. Punktuelle gesetzliche Regelungen, wie sie in Frankreich geprüft würden, nannten die Parlamentarier allerdings akzeptabel: beispielsweise für die Identifizierung, bei der Ausübung öffentlicher Ämter oder in Fällen, in denen eine religiöse Neutralität erforderlich sei. Ansonsten sollte man muslimischen Frauen die freie Wahl ihrer Kleidung überlassen.
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