Doch gerade das beachtliche Potenzial des Dienstleistungssektors für Wachstum und Beschäftigung konnte bislang nicht voll ausgeschöpft werden. Die europäische Dienstleistungsrichtlinie soll dies nun ändern. Die zur Umsetzung dieser Richtlinie in Österreich notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat ist derzeit nicht gegeben. Die Länder haben deshalb selbst reagiert und entsprechende Vorkehrungen getroffen, damit die wesentlichen Inhalte fristgerecht (ab Montag, 28. Dezember 2009) umgesetzt werden “davon profitiert auch die Vorarlberger Wirtschaft”, sagt Landeshauptmann Herbert Sausgruber.
Mit Ablauf des 27. Dezember 2009 endete die Umsetzungsfrist für die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Aus der Richtlinie ergeben sich einige wesentliche Neuerungen, die Unternehmen die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen bzw. die Niederlassung in anderen EU-Staaten erleichtern sollen. Dazu zählen Vereinfachungen bei den Genehmigungsanforderungen, Erleichterungen bei den Behördenverfahren und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Behörden der EU-Mitgliedstaaten. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie erfolgt in Österreich durch ein eigenes Dienstleistungsgesetz. Bislang konnte das zur Umsetzung erforderliche Dienstleistungsgesetz im Nationalrat nicht beschlossen werden, da die dafür erforderliche Mehrheit nicht erreicht wurde. Bis das Dienstleistungsgesetz in Kraft tritt, kann die Dienstleistungsrichtlinie nicht ihre vollen Rechtswirkungen entfalten. “Organisatorisch konnten jedoch in Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern die entsprechenden Vorkehrungen getroffen werden, damit die wesentlichen Neuerungen fristgerecht umgesetzt werden”, informiert Landesamtsdirektor Johannes Müller.
Ob Betriebsgründung oder Ausbildung: Einheitliche Ansprechpartner
Ein wesentliches Element der Verfahrensvereinfachung sind die von jedem EU-Mitgliedstaat einzurichtenden Einheitlichen Ansprechpartner (EAP). Sie sind Anlauf- und Informationsstellen für Dienstleistungserbringer und -empfänger. “Für Vorarlberg wurde diese Anlaufstelle in der Abteilung Wirtschaftsrecht im Amt der Vorarlberger Landesregierung eingerichtet”, informiert Landesamtsdirektor Müller. Kernaufgaben dieser Stelle sind die Bereitstellung von Informationen und Hilfe bei der Verfahrensabwicklung, beispielsweise bei Betriebsgründungen, der Übernahme oder Erweiterung eines Betriebs oder auch bei bestimmten Ausbildungsfragen: In erstinstanzlichen Verfahren können Anbringen zukünftig auch über den EAP eingebracht werden. Dieser leitet sie an die zuständigen Behörden/Stellen weiter. “Dadurch ersparen sich Unternehmen und Konsumenten die oft aufwändige Suche nach den zuständigen Behörden”, sagt Landeshauptmann Sausgruber, “davon kann auch die Vorarlberger Wirtschaft profitieren, da die heimischen Unternehmen in Zukunft mit den EAP in allen EU-Mitgliedstaaten Stellen vorfinden, die sie in den Behördenverfahren unterstützen.”
Weitere Neuerungen aus der Dienstleistungsrichtlinie haben Erleichterungen für Unternehmen und ein verbessertes Angebot für Konsumenten zum Ziel:
– Vereinfachung der Verwaltungsvorschriften
– Elektronische Verfahrensabwicklung: Unternehmen haben in Zukunft das Recht, Verfahren und Formalitäten im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie in allen EU-Mitgliedstaaten elektronisch abzuwickeln.
– Verpflichtung zur Verwaltungszusammenarbeit für die Behörden in den EU-Mitgliedstaaten: Im Geltungsbereich der DL-RL sind die zuständigen Behörden zur Verwaltungszusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten verpflichtet. Insbesondere zählt dazu der gegenseitige Informationsaustausch.
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