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EURO 2008: Sonntagsarbeit freiwillig

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Kein Beschäftigter im Handel kann während der Fußball-EM zur Arbeit an Sonntagen gezwungen werden, erklärte der stv. Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten, Karl Proyer.

Im Zusatzkollektivvertrag anlässlich der EURO sei geregelt, dass Beschäftigte zwei Wochen vor dem geplanten Einsatz von ihrem Arbeitgeber informiert werden müssen und diese das Recht haben, binnen einer Woche die Arbeitsleistung abzulehnen, so Proyer.

Es bräuchten jene besonderen Schutz, die durch ihre engagierte Arbeit für die reibungslose Organisation des sportlichen Events sorgen, hieß es in der Aussendung. Es sei der Gewerkschaft deshalb besonders wichtig, dass etwa die zusätzliche Arbeitsleistung in den Abendstunden, an Wochenenden oder an Sonntagen durch kollektivvertragliche Regelungen abgesichert werden. Die Vereinbarung werde aber “sicher kein Startschuss für eine generelle Sonntagsöffnung” sein, betonte Proyer.

Die Sozialpartner im Handel hatten sich bereits im Vorjahr auf einen Zusatzkollektivvertrag geeinigt, in dem die Rahmenbedingungen für die zusätzliche Arbeitsleistung während der EM geregelt sind, hieß es. Dieser sieht vor, dass die Überstundenleistung mit einem 100-Prozent-Zuschlag vergütet wird. Des weiteren wurde eine Ladenöffnung an Sonntagen zwischen 12 und 18 Uhr vereinbart.

Neben der Freiwilligkeit der Arbeitsleistung wurde auch die “Schwarz-weiß-Regelung” Teil der Vereinbarung. Dies bedeute, dass die freiwilligen Einsätze auf jeden zweiten Sonntag begrenzt bleiben. Zur Vereinbarung zählt auch, dass die Arbeitgeber in ganz bestimmten Fällen auch Sorge für die Heimfahrtmöglichkeit der Beschäftigten tragen und Zusatzkosten für die Kinderbetreuung abgegolten werden, hieß es in der Aussendung.

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