AA

EuGH muss sich mit dem Heumarkt-Projekt befassen

Mit dem Rechtsstreit rund um das Heumarkt-Hochhaus in der Wiener Innenstadt befasst sich nun auch der EuGH.
Mit dem Rechtsstreit rund um das Heumarkt-Hochhaus in der Wiener Innenstadt befasst sich nun auch der EuGH. ©APA/HANS PUNZ
Das juristische Hickhack rund um das Projekt Heumarkt-Hochhaus von Michael Tojner geht an die nächste Instanz. Nun muss sich auch der Europäische Gerichtshof mit der Sache befassen.

Das juristische Hickhack rund um das projektierte Heumarkt-Hochhaus von Michael Tojners Wertinvest wächst sich immer weiter aus. Nun muss sich neben diversen österreichischen Rechtsinstitutionen auch der Europäische Gerichtshof mit der Sache befassen. Darauf machte am Mittwoch die Umweltorganisation und Projektgegnerin Alliance for Nature aufmerksam. Im Zentrum steht einmal mehr die Frage, ob das Bauvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchlaufen muss.

Rechtsstreit um Heumarkt-Bebauung in Wiener Innenstadt

Die rechtliche Angelegenheit rund um die umstrittene Heumarkt-Bebauung, wegen der die Wiener Innenstadt nach wie vor auf der Roten Liste der gefährdeten UNESCO-Welterbestätten aufscheint, ist äußerst kompliziert. Die juristischen Streitigkeiten befassten in den vergangenen Jahren u.a. bereits das Bundesverwaltungsgericht, den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof.

Wertinvest wartet immer noch auf eine Baubewilligung

Immer wieder ging es auch darum, ob das Großprojekt UVP-pflichtig ist. Parallel dazu wartet die Wertinvest immer noch auf eine Baubewilligung, die ihr seitens des Wiener Magistrats bisher nicht erteilt wurde, weshalb sie eine Säumnisbeschwerde eingebracht hat. Der Instanzenzug sieht laut Christian Schuhböck, Generalsekretär von Alliance for Nature, vor, dass damit das Verwaltungsgericht Wien über die Baubewilligung entscheiden muss.

Verwaltungsgericht Wien bat EuGH um Hilfe

Und dieses hat nun kürzlich den EuGH gewissermaßen um Hilfe gebeten. Denn das Verwaltungsgericht Wien sieht die UVP-Frage immer noch nicht zufriedenstellend geklärt bzw. sieht laut Umweltorganisation sowohl im nationalen UVP-Gesetz als auch in der europäischen UVP-Richtlinie diverse Aspekte zahlreiche Auslegungsfragen. Deshalb hat es dem EuGH sechs Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Alliance for Nature glaubt, dass dadurch das Bauvorhaben um mindestens ein Jahr verzögert werde. Die Organisation spricht sich für eine Heumarkt-UVP aus.

(APA/Red)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Wien - 1. Bezirk
  • EuGH muss sich mit dem Heumarkt-Projekt befassen