EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eröffnet

Der Grund für das Vertragsverletzungsverfahren ist die Nichterfüllung der Verpflichtungen zur Einführung des elektronischen Zollsystems für die vorübergehende Verwahrung im Luftverkehr sowie des nationalen Einfuhrsystems. Zudem wurden von Österreich unvollständige Zolldaten an Brüssel übermittelt.
EU-Vertragsverletzungsverfahren: EU-Länder verwenden veraltete Datensätze
Die Mitgliedstaaten sollten die elektronischen Zollsysteme gemäß dem Zollkodex der Union bis zum 31. Dezember 2023 aufbauen und betriebsbereit machen. Das elektronische System der vorübergehenden Verwahrung ermöglicht die elektronische Abgabe der entsprechenden Anmeldungen und ist einer der wichtigsten Schritte zur Überwachung der in die EU eingeführten Waren. Durch die Verknüpfung mit anderen nationalen Anwendungen spielt das nationale Einfuhrsystem eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der wirksamen Erhebung von Einnahmen und des Schutzes der finanziellen Interessen der EU.
Weiters mussten die Mitgliedstaaten gemäß dem Zollkodex der Union bis zum 1. Jänner 2024 bestimmte Zolldaten über SURV3, ein von der EU betriebenes digitales System, an Brüssel übermitteln. Das IT-System SURV3 soll die Erfassung und Überwachung von Zolldaten in der gesamten Union sowie die einheitliche Anwendung von Zollkontrollen und die Einhaltung der EU-Grenzmaßnahmen erleichtern. Die betreffenden Mitgliedstaaten verwenden laut Kommission jedoch weiterhin veraltete Formate und reduzierte Datensätze. Diese Nichteinhaltung beeinträchtige die Wirksamkeit und Zuverlässigkeit der EU-Zollvorgänge. Die Kommission richtet in beiden Fällen Aufforderungsschreiben an die betroffenen EU-Staaten, die nun zwei Monate Zeit haben, um zu antworten und die festgestellten Mängel zu beheben. Erfolgt keine zufriedenstellende Antwort, kann die Kommission beschließen, im nächsten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens mit Gründen versehene Stellungnahmen abzugeben.
EU-Klage gegen Österreich wegen Donaukommission
Die EU-Kommission klagt Österreich, Deutschland und Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Kompetenzstreitigkeiten im Zuge der Donaukommission. Die drei Länder seien ihren Verpflichtungen aus den EU-Verträgen nicht nachgekommen, als sie 2021 in der Donaukommission für einen Beschluss über die Anerkennung von Schiffsbesatzungsdokumenten stimmten, die unter EU-Rechtsvorschriften fallen, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Die EU-Kommission kritisiert, dass die Empfehlung der Donaukommission vor einem EU-Ratsbeschluss und gegen eine Aufforderung der EU-Kommission angenommen wurde. Sie sieht darin einen Verstoß gegen die ausschließliche Außenkompetenz der EU und den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit . Österreich, Deutschland und Ungarn bestritten die Vorwürfe der EU-Kommission.
EU-Richtlinie zur Cybersicherheit nicht umgesetzt
In einem anhängigen Verfahren ging die EU-Kommission heute den nächsten Schritt und versandte mit Gründen versehene Stellungnahme an 19 Mitgliedstaaten, darunter Österreich. Die Mitgliedstaaten mussten die NIS2-Richtlinie bis 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Sie soll in der gesamten EU für ein hohes Maß an Cybersicherheit sorgen, und gilt für Einrichtungen, die in kritischen Sektoren tätig sind, z. B. öffentliche elektronische Kommunikationsdienste, Abwasser- und Abfallwirtschaft oder Gesundheit. Ihre vollständige Umsetzung ist laut Kommission der Schlüssel zur weiteren Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und der Reaktionsfähigkeit öffentlicher und privater Einrichtungen. Die 19 Länder haben nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, die Fälle an den Gerichtshof der Europäischen Union zu verweisen.
(APA/Red)
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