Am 18. August 2025 tritt in der Europäischen Union die neue Batterieverordnung (EU 2023/1542) in Kraft. Sie soll die Sammlung, Entsorgung und das Recycling von Batterien vereinheitlichen und deutlich verbessern. Im Zentrum steht der Aufbau eines ressourcenschonenden Kreislaufsystems.
Künftig müssen Batterien – insbesondere jene in Elektrogeräten – leichter entnehmbar und ersetzbar sein. Damit sollen Reparaturen gefördert und Elektroschrott reduziert werden. Für alle Batterietypen sollen flächendeckende, kostenlose Rücknahmestellen geschaffen werden. Bis 2030 soll die Sammelquote für Altbatterien auf 73 Prozent steigen.
Verordnung umfasst unter anderem auch Elektroautos
Erstmals umfasst die Verordnung auch Lithium-Ionen-Akkus aus E-Bikes, E-Scootern oder Elektroautos. Laut Umwelt- und Klimaschutzminister Norbert Totschnig besteht hier besonderer Handlungsbedarf: "Viele Akkus werden falsch entsorgt, was insbesondere in Abfallzentren zu Bränden führt."
Pfandlösung wird geprüft – nationale Umsetzung möglich
Ein konkretes Pfandsystem ist in der Verordnung derzeit nicht vorgesehen. Die EU-Kommission plant jedoch eine Evaluierung bis Ende 2027. Auf deren Basis könnten Mitgliedstaaten eigene Rückgabeanreize entwickeln. Totschnig kündigte im Gespräch mit einer österreichischen Zeitung an: "Wir schauen uns das genau an und werden auf nationaler Ebene Lösungen erarbeiten."
Ein Alleingang Österreichs sei nicht geplant. Vielmehr gehe es um praxistaugliche Lösungen, etwa zur Organisation der Rückgabe und zur Ahndung von Verstößen. Die Idee eines Batteriepfands ist in Österreich nicht neu – sie findet sich bereits im Arbeitsprogramm von ÖVP, SPÖ und Neos.
(VOL.AT)
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