EU reicht Klagsbeschluss gegen Österreichs Familienbeihilfe ein

Die EU-Kommission hat am Donnerstag laut Insiderkreisen beschlossen, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit der Indexierung der Familienbeihilfe zu befassen. Informierten Kreisen in Brüssel zufolge soll der Klagsbeschluss am Donnerstagvormittag ergehen. Weitere Informationen zu dem Fall solle es in der Mittagspressekonferenz der Kommission geben, verlautete aus Brüssel.
Die EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr ein mehrstufiges Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Österreich beharrte jedoch auf der umstrittenen Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten der im EU-Ausland lebenden Kinder. Der EuGH ist bereits damit befasst, da das heimische Bundesfinanzgericht den Fall vorgelegt hat. Der EuGH ist bereits damit befasst, da das heimische Bundesfinanzgericht den Fall vorgelegt hat.
Aschbacher: Indexierung eine "Frage der Gerechtigkeit"
"Es steht der EU-Kommission frei, den EuGH zu befassen, wenn diese Zweifel an der europarechtlichen Vereinbarkeit der Indexierung hat", hieß es in einer ersten Reaktion von Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) dazu. Österreich halte mit der Begründung an der Indexierung fest, es handle sich dabei um eine "Frage der Gerechtigkeit". Nun liege es am EuGH darüber zu befinden. "Für uns bleibt es aufgrund der unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten in der EU weiterhin eine Frage der Gerechtigkeit", erklärte die Ministerin. Laufende Verfahren würden jedoch nicht weiter kommentiert.
Die SPÖ-Europaabgeordneten Andreas Schieder und Evelyn Regner dagegen sahen in der Entscheidung der EU-Kommission "ein wichtiges Signal für mehr Gerechtigkeit". Statt Menschen "anständig zu bezahlen, werden sie staatlich organisiert extra eingeflogen oder mit Sonderzügen ins Land gebracht", hieß es in einer Aussendung unter Verweis auf osteuropäische Pflegekräfte.
"Die 24-Stunden-BetreuerInnen zahlen in unser System ein und leisten hier ihre Abgaben. Diese Scheindebatte auf dem Rücken der Schwächsten ist unsozial, europarechtswidrig und nicht mehr als ein Relikt aus der schwarz-blauen Regierung. In einem gerechten Europa sind alle Kinder gleich viel wert. Das wird auch Bundeskanzler Kurz erkennen müssen", betonte Regner.
Die EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr ein mehrstufiges Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Österreich beharrte jedoch auf der umstrittenen Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten der im EU-Ausland lebenden Kinder.
(APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.