Ein entsprechender Bericht von orf.at wurde vom Bundeskanzleramt am Dienstag gegenüber der APA bestätigt.
Österreich habe eine Stellungnahme an die EU-Kommission übermittelt, mit der die "bisherige österreichische Position untermauert und im Detail nochmals ausgeführt" worden sei, erklärte die für das Familienministerium zuständige Pressesprecherin Ursula Schimpl. "Es wird herausgearbeitet, dass die Familienbeihilfe in ihrem Ursprung eine bedarfsbezogene Sachleistung ist, die auf den jeweiligen Bedarf von Kindern abzielt", heißt es in der Stellungnahme weiter. "Die Entscheidung liegt nun bei der EU-Kommission."
Mahnschreiben der EU-Kommission
Die EU-Kommission hat in der Angelegenheit bereits zwei Mahnschreiben an Österreich geschickt. Die EU-Behörde muss nun darüber entscheiden, ob sie den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anruft. Wann dies geschehen werde, konnte eine Sprecherin der EU-Kommission am Dienstag der APA in Brüssel nicht sagen. Man werde die Argumentation der Stellungnahme zunächst analysieren, hieß es.
Sozialkommissarin: "Zutiefst unfair"
Die zuständige EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen hatte zum Start des Vertragsverletzungsverfahrens im Jänner die Indexierung als "zutiefst unfair" bezeichnet. Die Maßnahme, die von der türkis-blauen Bundesregierung gesetzt wurde, verhindere nicht einen "Sozialtourismus", sondern treffe diejenigen Menschen, die zum österreichischen Sozialsystem beitragen. Die EU-Kommission habe immer klar gemacht, dass es gleiche Leistungen für gleiche Beiträge am selben Platz geben müsse. Vor allem in den osteuropäischen Ländern führt die Indexierung zu eine deutlichen Kürzung der Familienbeihilfe.
Die Grünen kritisierten das Festhalten der Bundesregierung an der Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder in Osteuropa. "Es ist absolut unverständlich, warum die Übergangsregierung weiterhin an der Indexierung der Familienbeihilfe festhält, obwohl sie offensichtlich EU-Recht widerspricht", sagte die Delegationsleiterin der Grünen im Europaparlament, Monika Vana, am Dienstag. Die Freizügigkeit und Nicht-Diskriminierung von Arbeitnehmern seien Grundsätze der EU, die nicht aufgeweicht werden dürften, betonte Vana.
(APA)
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