Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Donnerstag in Luxemburg eine Klage der Schweiz in letzter Instanz ab. Das höchste EU-Gericht entschied, Verbote und Beschränkungen für den Anflug über deutsches Hoheitsgebiet verstießen nicht gegen das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU.
Seit 2003 dürfen Flugzeuge im Anflug auf Zürich zwischen 21.00 und 07.00 Uhr nicht mehr über deutsches Gebiet fliegen. An Wochenenden gilt das Verbot von 20.00 bis 09.00 Uhr. (APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.