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EU-Gericht bestätigt deutsche Nachtflugverbote für Flughafen Zürich

Seit 2003 dürfen Flugzeuge im Anflug auf Zürich zwischen 21.00 und 07.00 Uhr nicht mehr über deutsches Gebiet fliegen
Seit 2003 dürfen Flugzeuge im Anflug auf Zürich zwischen 21.00 und 07.00 Uhr nicht mehr über deutsches Gebiet fliegen ©AP
Die deutschen Nachtflugverbote für den Schweizer Flughafen Zürich sind rechtens.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Donnerstag in Luxemburg eine Klage der Schweiz in letzter Instanz ab. Das höchste EU-Gericht entschied, Verbote und Beschränkungen für den Anflug über deutsches Hoheitsgebiet verstießen nicht gegen das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU.

Seit 2003 dürfen Flugzeuge im Anflug auf Zürich zwischen 21.00 und 07.00 Uhr nicht mehr über deutsches Gebiet fliegen. An Wochenenden gilt das Verbot von 20.00 bis 09.00 Uhr. (APA)

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