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Ettaler Mönch zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ein Mönch des Klosters Ettal ist wegen Besitzes von Kinderpornos zu einer Gefängnisstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
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Wie die Münchner Staatsanwaltschaft heute mitteilte, wurde der Benediktinerpater vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen per Strafbefehl zugleich zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Gegen weitere Klosterangehörige wird noch ermittelt.

In Ettal wurden einem Sonderermittler zufolge von 1953 bis in die jüngste Vergangenheit mehr als 100 Internatsschüler brutal misshandelt, einige davon auch sexuell. Als Täter wurden 15 Mönche benannt, darunter auch ein ehemaliger Abt.

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