ESC-Aus für Niederlande wegen "drohender Geste" in Kamera

Demnach habe es sich beim inkriminiertem "Vorfall" nicht um körperliche Gewalt, sondern lediglich eine Geste in die Kamera gehandelt, heißt es in einer Stellungnahme. Demnach sei der Sänger beim Abgang von der Bühne der Malmö Arena gegen seinen Willen von einer Kamerafrau gefilmt worden. Diese habe nicht auf seinen Wunsch reagiert. "Dies führte zu einer drohenden Bewegung von Joost in Richtung Kamera. Joost berührte die Kamerafrau nicht", so der Sender in seiner Aussendung.
Ausschluss der Niederlande bei Song Contest: "Hätte nicht so enden dürfen"
Verschiedene Lösungsoptionen, die man der Rundfunkunion (EBU) vorgeschlagen habe, seien nicht aufgegriffen worden. Die EBU habe ausschließlich die Disqualifikation wollen. "Avrotros findet die Maßnahme sehr schwerwiegend und unverhältnismäßig", macht man deutlich: "Was Joost den Niederlanden und Europa gegeben hat, hätte nicht so enden dürfen." Die betroffene Kamerafrau habe allerdings jeden Kontakt abgelehnt.
Inzwischen sind die polizeilichen Ermittlungen zum Vorfall abgeschlossen, weshalb der Ball nun bei der schwedischen Staatsanwaltschaft liegt, die über eine strafrechtliche Verfolgung von Joost Klein entscheiden muss. Die kann aber noch Wochen dauern.
EBU steht zu "Null-Toleranz-Politik"
"Während die Ermittlungen laufen, wäre es unangemessen, wenn er weiter im Wettbewerb bleibt", hatte die EBU zuvor ihre Maßnahme gegen den Künstler begründet: "Wir bleiben unserer Null-Toleranz-Politik gegen unangemessenes Verhalten bei unserer Veranstaltung treu. Wir verpflichten uns dazu, eine sichere Arbeitsumgebung für alle Mitarbeitenden am Contest zu bieten. Aus diesem Aspekt heraus ist Joost Kleins Verhalten gegenüber einem unserer Teammitglieder klar als Bruch der Regeln des Contests zu bewerten."
(APA/Red)
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