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Es geht bergauf - Gastroöffnung am 15. März fixiert

Ab 15. März öffnen zahlreiche Bludenzer Lokale wieder die Türen für Gäste.
Ab 15. März öffnen zahlreiche Bludenzer Lokale wieder die Türen für Gäste. ©Mathias Rhomberg.fotograf
Bludenz. Gespannt wurde auf die Regelungen zur Gastronomieöffnung in Vorarlberg gewartet. Nun ist klar, wie ein Gastronomiebetrieb ab 15. März möglich sein kann – Eintritttests, Abstand und Registrierungspflicht bilden die Grundlagen.

In Bludenz sieht man dieser ersten Möglichkeit zu einer schrittweisen Öffnung mit großer Zuversicht entgegen.

„Es geht bergauf – die Alpenstadt macht auf. Toll, dass in Bludenz so viele Gastronomen mitmachen und aufmachen“, freut sich der Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann nach einem ersten Rundruf durch die Bludenzer Gastroszene. Mehr als die Hälfte der Bludenzer Lokale wird ab der kommenden Woche wieder die Türen für Gäste öffnen.

Seit nunmehr beinahe 20 Wochen herrscht bei den Gastronomiebetrieben in der Alpenstadt Stillstand. Dass mit den nun mehr von Bund und Land getroffenen Regelungen – Registrierungspflicht der Gäste, 2-Meter-Abstand zwischen den Tischen sowie das Vorzeigen eines negativen Antigen- bzw. PCR-Tests als Eintrittskarte – endlich Licht am Ende des Tunnels erkennbar ist, erfüllt die meisten Gastronomen mit großer Erleichterung. „Die Corona-Pandemie hat die Gastronomiebetriebe in einen ungewollten Dornröschenschlaf versetzt.

Dass nun nach fast einem halben Jahr erste schrittweise Lockerungen wieder möglich sein werden, ist mehr als nur notwendig“, ist auch Stadträtin Eva Peter als Zuständige für Tourismus und Freizeit erleichtert. „Als Gastronomin weiß ich aus eigener Erfahrung, wie schwer die vergangenen Monate waren. Daher freue ich mich, dass es nun wieder losgehen kann.“ Ähnlich sieht das auch Wiebke Meyer vom Bludenzer Stadtmarketing: „Vor allem, dass es möglich sein wird Outdoor und Indoor den Betrieb zu starten, ist ein wichtiges Signal. Wir sind und waren mit den Betreibern der Lokale immer in intensivem Austausch. Eine Erleichterung und durchwegs positive Stimmung angesichts der nun bevorstehenden Öffnung ist spürbar“, so die Stadtmarketing-Geschäftsführerin zur Situation in Bludenz.

Und auch Bürgermeister Simon Tschann sieht die bevorstehende Öffnung der Gastronomie als wichtigen Schritt. „Die Gastronomiebetriebe spielen für die Bludenzer Innenstadt eine grundlegende Rolle, sie tragen maßgeblich dazu bei, dass die Altstadt belebt wird. Die wochenlange Schließung der Lokale hat sich daher natürlich auch auf andere Branchen ausgewirkt. Der Bludenzer Handel spürt es, wenn die Innenstadt weniger frequentiert ist. Daher bringt für uns in Bludenz dieser Öffnungsschritt nicht nur für die Gastronomie, sondern auch für den Handel eine positive Wirkung“, ist Simon Tschann überzeugt.

Ab 15. März wird ein Gastronomiebesuch sowohl Outdoor als auch Indoor unter der Einhaltung folgender Maßnahmen möglich sein:

  • Beim Besuch eines Restaurants muss ein negativer Antigentest bzw. PCR-Test vorgezeigt werden. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden (Antigen) bzw. 72 Stunden (PCR) sein. Selbsttests gelten hier nicht als Eintrittstest, ausgenommen sie wurden unter Aufsicht in einer der Teststraßen vorgenommen und sind dementsprechend gekennzeichnet.
  • Im Restaurant gilt Registrierungspflicht, d.h. Gäste müssen dem Betreiber für eine etwaige Nachverfolgung (Contact-Tracing) ihre Kontaktdaten zu Verfügung stellen.
  • Zwischen den einzelnen Tischen muss ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden.
  • An einem Tisch dürfen max. 4 Personen bzw. alle in einem gemeinsamen Haushalt lebende Personen Platz nehmen.
  • Die Sperrstunde für die Gastronomie bleibt bei 20 Uhr.

Eine laufend aktualisierte Liste aller Betriebe, die ab 15. März öffnen, finden Sie auf www.bludenz.at.

Gastronomiebetriebe, die noch nicht auf der Liste sind und dort erwähnt werden möchten, können sich an stadtmarketing@bludenz.at wenden.

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