Notar Dr. Heinz Egger ist gut vorbereitet. Gut vorbereitet vor allem auf die erste Frage: Hätten Sie, über dessen Tisch drei gefälschte Dokumente gingen, nicht Verdacht schöpfen müssen? “Die ersten Verdachtsfälle traten erst im März 2007 auf. Bis dahin gab es keinerlei Anhaltspunkte auf eine Fälschung. Bis mich Kollege Winsauer im Zusammenhang mit dem Akt Stefanie Hagen auf die Ähnlichkeit mit einem seiner Fälle hinweis. Es gab im Jahr 2002 überhaupt keinen Anhaltspunkt.”
Im Briefkasten
Akribisch genau erzählt Egger über den Verlauf der Verlassenschaftsabhandlung. Wie er Stefanie H.s Akt vom Bezirksgericht Dornbirn zugewiesen bekam, wie er die in Frage kommenden Erben lud, die Legatare benachrichtigte. Wie die Erbserklärung abgegeben und der Akt dem Bezirksgericht Dornbirn vorgelegt wurde mit dem Ersuchen, die Einantwortungsurkunde zu erlassen. Es sei alles seinen rechtlich korrekten Weg gegangen. Bis am 2. Jänner 2007 ein neues Testament in des Notars Briefkasten auftauchte. “Das war ungewöhnlich, keine Frage. Aber ich hatte ein formalgültiges Dokument in Händen.” Egger erzählt vom weiteren Verlauf der Geschehnisse. Von der Anfechtung durch Anton H.s Rechtfertigung des Notars. “Kraft meiner Funktion konnte ich nichts tun. Ich empfahl Anton H. jedoch, einen Anwalt beizuziehen. Was er dann auch tat.”
Mutschler
Im Fall des gefälschten Testaments der Anna H., das ihm ebenfalls unverdächtig erschien, “weil formalrechtlich einwandfrei”, hätten dann ja die vermeintlichen Erben selbst auf eine Anfechtung verzichtet. Beim Mutschler-Testament sei eine schriftliche Abhandlung vorgelegen. “Das heißt, der Fall ist dem Notar entzogen worden. Der macht dann nur noch, was im Gesetz zwingend vorgesehen ist: Todfallsaufnahme und die Kundmachung des vorliegenden Testaments.” Heinz Egger zeigt sich erschüttert, über die bekannt gewordenen Testamentsfälschungen. “Es ist dies alles schlichtweg eine Katastrophe für Richter und Notare. Solche Vorfälle treffen die Leute ins Innerste. Das Vertrauen ist zerrüttet.” So seien wegen der Verunsicherung zwei Personen zu ihm gekommen, die ihr Testament “aus Sicherheitsgründen” noch einmal gemacht hätten. Dass Zeugen für fremdhändische Testamente künftig mit zusätzlichen Angaben zu ihrer Person unterschreiben sollen, hält Egger für einen praktikablen Weg. “Aber am besten wäre es, es würden Testamente künftig nur noch bei Anwälten und Notaren gemacht.”
“Hätte ihm vertraut”
Was er in Zukunft anders machen wird? “Ich werde bei Unklarheiten künftig sofort den Kontakt zum Gericht suchen. Allerdings: Bis vor Kurzem hätte ich diesbezüglich einen der jetzt Verhafteten kontaktiert. Ich hätte ihm absolut vertraut.”
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