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Erweiterung Messepark: Aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung durch die Landesregierung ist heute erfolgt.
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung durch die Landesregierung ist heute erfolgt. ©Stiplovsek; BAUMSCHLAGER_EBERLE; Canva
Die von der Stadt Dornbirn im Dezember 2023 beschlossene Verordnung über eine Änderung des Flächenwidmungsplans beim Einkaufzentrum Messepark wurde in der heutigen (Dienstag) Sitzung der Landesregierung aufsichtsbehördlich genehmigt.
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Auf Grundlage der erfolgten Änderung des Landesraumplanes im Bereich des Messeparks hat die Stadt Dornbirn den Beschluss zur Änderung des Flächenwidmungsplanes am 14. Dezember 2023 vorgenommen und an das Amt der Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung übermittelt.

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung durch die Landesregierung ist heute erfolgt. Der Flächenwidmungsplan sieht nun für den Bereich des Messeparks eine Baufläche Betriebsgebiet Kategorie I mit einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum mit einem Höchstausmaß der Verkaufsfläche von 22.200 m² Verkaufsfläche für sonstige Waren, davon maximal 4.000 m² für Lebensmittel, vor.

(VOL.AT)

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