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Erwachsenenvertretung: Kaum "aggressive Vorfälle"

Aggressive Vorfälle" mit betreuten Personen seien eine Seltenheit, hieß es am Mittwoch seitens des Vereins.
Aggressive Vorfälle" mit betreuten Personen seien eine Seltenheit, hieß es am Mittwoch seitens des Vereins. ©APA/EVA MANHART (Symbolbild)
Jener Mann, der am vergangenen Montag in Wien-Landstraße die Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei niedergestochen hat, war laut "Kurier" seit August Klient der betroffenen Kanzlei, von der er in Erwachsenenvertretung betreut wurde.
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Derzeit haben rund 6.500 Personen über die Plattform VertretungsNetz eine gerichtliche Erwachsenenvertretung. "Aggressive Vorfälle" mit betreuten Personen seien eine Seltenheit, hieß es am Mittwoch seitens des Vereins.

"Es ist nicht ungewöhnlich, dass jemand, für den eine Erwachsenenvertretung bestellt wird, mit dem damit verbundenen Verlust an Selbstbestimmung, zum Beispiel über die eigenen Finanzen, erst mal nicht einverstanden ist", meinte eine Sprecherin des Vereins gegenüber der APA. Da könne es zu Gefühlen wie Wut und Ohnmacht kommen. Wichtig sei es, sich als Erwachsenenvertreterin bzw. -vertreter dessen bewusst zu sein und sich um eine gute Beziehung zur vertretenen Person zu bemühen. Dafür benötige es regelmäßigen persönlichen Kontakt. Außerdem müssten die Wünsche und Bedürfnisse der vertretenen Person eruiert werden, bei Entscheidungen sollte man die Betroffenen - so weit es geht - mitbestimmen lassen. Gut vertretene Personen könnten dann ihre Erwachsenenvertretung auch als Unterstützung erleben.

"Vereinzelt" aggressive Vorfälle

Der Verein VertretungsNetz setzt sich für den Schutz der Grundrechte von Menschen mit psychischer Erkrankung oder intellektueller Beeinträchtigung ein und betreut diese. In der Hälfte der Fälle erfolgt das Betreuungsverhältnis ehrenamtlich. "Aggressive Vorfälle sind vereinzelt auch schon an unseren Standorten vorgekommen, es handelt sich aber um Ausnahmen", meinte der Verein. Für potenzielle Konfliktsituationen gibt es genaue Sicherheitsstandards und Schulungen in deeskalierenden Verhaltensweisen.

Seit Inkrafttreten des 2. Erwachsenenschutzgesetzes 2018 bleiben Menschen, die eine Erwachsenenvertretung haben, grundsätzlich geschäftsfähig. Erwachsenenvertreterinnen und -vertreter sind laut Gesetz seither verpflichtet, "nach Möglichkeit" dafür zu sorgen, dass vertretene Personen ein eigenes Bankkonto erhalten. Das hat den Vorteil, dass diese selbstständig Geld für Alltagsgeschäfte beheben können. "Niemand soll mehr wie früher als Bittsteller auf Barauszahlungen angewiesen sein. Der leider immer noch häufig verwendete Begriff 'Taschengeld' drückt es aus: man behandelt erwachsene Menschen mit Behinderungen wie Kinder. Das möchte natürlich niemand", erläuterte eine VertretungsNetz-Sprecherin.

Alltagskonto macht vertretene Personen nicht mehr zu Bittstellern

Im Regelfall wird daher ein so genanntes Alltagskonto für die vertretene Person eingerichtet - ein Konto mit Bankomatkarte, aber ohne Überziehungsrahmen. Auf dieses Konto werden von der Erwachsenenvertretung wiederkehrend Beträge überwiesen, über die die vertretene Person frei verfügen kann. Mittlerweile haben alle österreichischen Banken ein derartiges Kontomodell in ihrem Portfolio. "Barauszahlungen an unseren Standorten sind mittlerweile die absolute Ausnahme", betonte die VertretungsNetz-Sprecherin.

(APA/Red)

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