Dies sagte der Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft, Thomas Willam, der APA. Die Entscheidung sei “mangels der Nachweisbarkeit der Tat” erfolgt, erklärte Willam.
Keine weiteren belastenden Beweisergebnisse
Nach Rücksprache mit dem Bundeskriminalamt (BK) hätten sich keine weiteren belastenden Beweisergebnisse ergeben. Im Zuge einer Gesamtprüfung und unter Berücksichtigung der “Verurteilungswahrscheinlichkeit” in einem Strafverfahren sei die Anklagebehörde zu dem Schluss gekommen, das Verfahren einzustellen. Die Ermittlungen gegen unbekannte Täter würden indes weitergehen, sagte William. (APA)
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