Erstes Problem mit Wahlkarten zur NR-Wahl aufgetaucht: "Ein Einzelfall"
In einem Fall wurden in einem Briefwahlkuvert versehentlich zwei Stimmzettel verschickt. Rechtlich hat das keine Auswirkungen, das Gesetz hat für derartige Fälle Vorkehrungen parat.
Zwei Stimmzettel in Briefwahlkuvert: BMI über das “Missgeschick”
Aus dem Innenministerium hieß es, es sei durchaus möglich, dass es bei der Bestückung der Wahlkuverts auf lokaler Ebene in Einzelfällen zu solchen Missgeschicken kommt. Gleichzeitig betonte man, dass es dadurch aber trotzdem nicht möglich ist, dass zwei Stimmen pro Wahlkuvert gezählt werden.
Sollte der betroffene Wahlberechtigte mit beiden Stimmzettel wählen und dabei zwei mal die gleiche Partei ankreuzen, so wäre die Stimme zwar gültig, würde aber dennoch nur einmal gezählt. Sollten beide Stimmzettel ausgefüllt und dabei zwei verschiedene Parteien angekreuzt werden, so würde die Stimme als ungültig gewertet.
Empfehlung: Überschüssige Stimmzettel nicht verwenden
Die empfohlene Vorgangsweise aus der Wahlabteilung des Innenministeriums lautet in dem geschilderten Fall aber, den überschüssigen Stimmzettel nicht zu verwenden.
Im Vorjahr kam es bei der Bundespräsidentschaftswahl beim Briefwahlsystem gleich zu mehreren Pannen. Wegen schadhafter Kuverts musste die Stichwahl im Herbst gleich um mehrere Wochen verschoben werden.
Innenministerium: Kein Wahlanfechtungsgrund
Im Innenministerium betonte man auf Nachfrage der APA, dass sich aus dem irrtümlichen Versand von zwei Stimmzetteln in Wahlkuverts kein Grund für eine Wahlanfechtung ableiten lasse. Denn auch mit zwei Stimmzetteln kann nur eine Stimme abgegeben werden.
Im Innenressort verwies man darauf, dass man bezüglich des Anlassfalles in Wien die zuständige Magistratsabteilung (MA 62) mit dem Fall befasst habe. Diese habe versichert, dass es sich höchstens um einen Einzelfall handeln könne.
Für Fragen aller Art im Zusammenhang mit der Nationalratswahl können sich Bürger an die Hotline des Innenministeriums wenden. Diese ist unter der Telefonnummer 0800/20 22 20 werktags von 07.30 bis 17.00 Uhr erreichbar.
(apa/red)
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