Der in Vorarlberg lebende Serbe hat bereits 18 Vorstrafen. Zu den beiden jüngsten Verurteilungen zu Gefängnisstrafen von insgesamt 14 Monaten wurde ihm jeweils Haftaufschub bis 1. März 2021 gewährt. Das Bezirksgericht Bregenz hat im März beschlossen, dass der 41-Jährige eine fünfmonatige Haftstrafe erst am 2. März nächsten Jahres antreten muss. Dasselbe gilt nach einem Beschluss des Landesgerichts Feldkirch auch für die jüngste Freiheitsstrafe von neun Monaten.
Die Gerichte haben damit den Anträgen des anwaltlich von German Bertsch vertretenen Arbeitslosen stattgegeben. Die zuständigen Strafrichter halten es für sinnvoll, dass der Mann sich weiterhin einer Psychotherapie unterzieht. Weil sich damit die Chance auf ein zukünftig straffreies Leben erhöhe.
Unkontrolliertes Sexualverhalten
Rechtsanwalt Bertsch argumentierte in seinem Antrag ans Landesgericht erfolgreich damit, sein Mandant sei auch wegen sexueller Belästigung verurteilt worden. Bei ihm liege ein unkontrolliertes Sexualverhalten vor, das mit seiner Spielsucht zusammenhänge. Dazu benötige er weitere Therapien. Ein sofortiger Strafvollzug würde den psychischen Zustand des Klienten gefährden und zu einer höheren Rückfallwahrscheinlichkeit führen.
Am Landesgericht ist der vorbestrafte Angeklagte zuletzt im Februar nach einem gefährlichen Manöver auf der Autobahn wegen Nötigung, fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Bei der Berufungsverhandlung im Juni am Oberlandesgericht Innsbruck wurde die Haftstrafe erhöht und mit neun Monaten rechtskräftig festgesetzt.
Nach Ansicht der Strafrichter hat der angeklagte Autofahrer im Dezember 2019 auf der Rheintalautobahn in Altach fahrlässig mit dem Leben von Verkehrsteilnehmern gespielt. Der Angeklagte war wegen eines Mercedesfahrers vor ihm auf der Überholspur genervt. Deshalb fuhr der angeklagte Audilenker rechts auf dem Verzögerungsstreifen vor einer Abfahrt an einem Lkw und dem Mercedes vorbei. Danach zog der Angeklagte auf die Überholspur und brachte dort seinen Audi mit abruptem Abbremsen zum Stillstand.
Der abbremsende Mercedes kam knapp vor dem Audi des Angeklagten zum Stillstand. Das nachkommende Auto eines Feldkirchers fuhr auf den Pkw einer 29-jährigen Lenkerin auf. Deren Fahrzeug wurde gegen den Mercedes geschoben. Die 29-Jährige blieb nicht unverletzt und erlitt durch den Unfall ein Schleudertrauma.
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